Kirche will Erklärung zu Aufarbeitung unterzeichnen

Nach langen Verhandlungen

Die Evangelische Kirche in Deutschland will mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch unterzeichnen. Sie soll Standards für eine unabhängige Aufarbeitung regeln.

Kerstin Claus / © Demy Becker (dpa)
Kerstin Claus / © Demy Becker ( dpa )

Das erklärte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus auf Anfrage am Dienstag in Berlin. Auch die Diakonie ist in die Erklärung miteinbezogen, die am 13. Dezember unterzeichnet werden soll.

Verhandlungen hatten sich lange hingezogen

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte eine entsprechende Erklärung bereits vor drei Jahren unterzeichnet. In deren Folge wurden Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenräte in den Bistümern konstituiert. 

Die Verhandlungen mit der EKD haben sich mehrere Jahre hingezogen. Ein Grund war der Wechsel im Amt des Missbrauchsbeauftragten von Johannes-Wilhelm Rörig zu Kerstin Claus im vergangenen Jahr. Zudem konnte man sich unter anderem nicht darüber einigen, wie eine Beteiligung von Betroffenen aussehen könne. 

Am 25. Januar soll dann die erste EKD-weite Missbrauchsstudie externer Wissenschaftler vorgestellt werden.

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 war Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter, am 30.03.2022 wurde er von Kerstin Claus abgelöst. (www.bundesregierung.de)

Symbolbild Missbrauch / © somkhana (shutterstock)
Quelle:
KNA