Kirche weist PID-Kompromissvorschlag zurück

"Das Problem einer Selektion bleibt bestehen"

In der kontrovers geführten Debatte über Embryonen-Gentests gibt es einen neuen Anlauf für ein Kompromissmodell. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, bekräftigt jedoch die Vorbehalte der Katholischen Kirche auch gegenüber dem geänderten Entwurf.

 (DR)

"Das Problem einer Selektion bleibt bestehen"

Bedauerlicherweise räume der Entwurf die grundlegenden Bedenken nicht aus, erklärte Jüsten. "Das Problem einer Selektion bleibt bestehen", zumal nach Stand der Wissenschaft mindestens acht Embryonen hergestellt werden müssten. Neben der Frage des weiteren Umgangs mit den überzähligen Embryonen, bleibe ferner die hohe Belastung für die Frauen bei einer äußerst geringen Erfolgsquote.



Knapp zwei Wochen vor der Bundestagsentscheidung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben die Vertreter einer Zulassung in engen Grenzen ihre Vorlage nochmals geändert. Die Initiatoren Rene Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Norbert Lammert (CDU) wollen ihn nun noch enger fassen.  Nach dem Änderungsvorschlag sollen Gentests an Embryonen in der Petrischale nur möglich sein, wenn "mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos" vorliegt, die wiederum "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zur Tot- oder Fehlgeburt führt. Das geht aus der am Freitag in Berlin bekanntgewordenen Neufassung des Antrags hervor.



Bundesärztekammer hält begrenzte Zulassung für ethisch vertretbar

Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die begrenzte Zulassung der PID für ethisch vertretbar und bezogen auf die Persönlichkeitsrechte der Frau für geboten. Das geht aus einem 17-seitigen Memorandum hervor, das die Standesorganisation am Freitag in Berlin vorgestellt hat. BÄK-Vorstandsmitglied Jan Schulze warnte vor "oberflächlicher Argumentation". Es gebe durch eine Einführung der PID in engen Grenzen weder einen "Dammbruch" noch sei ein solches Gesetz behindertenfeindlich. Vielmehr komme angesichts des deutschen Abtreibungsrechts das Einsetzten eines geschädigten Embryos der "Körperverletzung" gleich.



Die PID ist grundsätzlich äußerst umstritten, weil Mediziner hierbei künstlich erzeugte Embryonen auf genetische Fehler untersuchen und gegebenenfalls vernichten. Neben dem genannten Entwurf und der Gesetzesvorlage für eine weitergehende Zulassung der PID liegt noch ein Verbotsantrag vor.



Bundestag will voraussichtlich am 7. Juli entscheiden

Da es sich bei der Regelung der PID um eine Gewissensentscheidung handelt, orientieren sich die Gesetzesvorlagen nicht an Fraktionsgrenzen, sondern werden von Gruppen aus unterschiedlichen Parteien getragen. Der Bundestag will voraussichtlich am 7. Juli, also in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, das Gesetz verabschieden.



Dem Abstimmungsmodus wird ein besonderes Gewicht zukommen, da die Entscheidung sehr knapp ausfallen dürfte. Bislang halten sich Befürworter einer weitergehenden Zulassung und Unterstützer eines Verbots etwa die Waage. Der Röspel-Antrag konnte bisher nur etwa 36 Parlamentarier auf sich vereinigen. Wesentlich ist dabei ob die Abgeordneten zunächst über alle Anträge gleichzeitig abstimmen oder ob die Vorlagen hintereinander zur Abstimmung kommen - und wenn ja, in welcher Reihenfolge.



Am Mittwoch wollen die Gruppen über den Abstimmungsmodus beraten. Röspel plädiert dabei dafür, dass zunächst die beiden Anträge mit der höchsten Zustimmung zur Abstimmung kommen. Sein eigener könne dann als "Rückzugsposition" gelten für jene, die mit ihrem Antrag in erster Abstimmung gescheitert seien.



Einen Kompromissvorschlag sieht Johannes Singhammer (CSU), einer der Initiatoren des Verbotsantrags, allerdings auch in der revidierten Fassung des Röspel-Antrags nicht. Es sei zwar eine "Veränderung zum Besseren", so der CSU-Politiker auf Anfrage. Die grundlegende Problematik einer Bewertung und Auswahl menschlichen Lebens in der Petrischale bleibe aber bestehen. Zudem sei eine solche Entscheidung mit hohen Unsicherheitsfaktoren belastet.