16. März: Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder einigen.
11. April: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass Gottesdienstverbote einen schweren Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit darstellen. Sie müssen befristet sein und ständig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.
17. April: Die Deutsche Bischofskonferenz präsentiert dem Bundesinnenministerium Vorschläge, unter welchen Voraussetzungen die Wiederzulassung von religiösen Zusammenkünften möglich sein könnten.
21. April: Sachsen erlaubt als erstes Bundesland wieder öffentliche Gottesdienste - unter strengen Auflagen, mit maximal 15 Teilnehmern.
30. April: Gottesdienste und Gebetsversammlungen können unter strengen Auflagen wieder stattfinden.