Kirche gegen Sonntagsöffnung von Automatenläden in Schleswig-Holstein

Sonntagsschutz in Gefahr

Kirche und Gewerkschaft wenden sich gegen den geplanten Sonntagsbetrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen in Schleswig-Holstein. Für ihr gemeinsames Anliegen haben sie allerdings unterschiedliche Beweggründe.

Das Erzbistum Hamburg ist gegen den Sonntagsbetrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen / © Magdalena Henkel (dpa)
Das Erzbistum Hamburg ist gegen den Sonntagsbetrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen / © Magdalena Henkel ( dpa )

Das Erzbistum Hamburg und die Gewerkschaft Verdi wenden sich gemeinsam gegen einen Sonntagsbetrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen in Schleswig-Holstein. Dies würde den Sonn- und Feiertagsschutz aushöhlen, erklärte die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, am Donnerstag in Kiel.

Beate Bäumer (Erzbistum Hamburg)

Sie reagierte damit auf einen im Landtag beratenen Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes. Er zielt darauf ab, dass Läden mit maximal 350 Quadratmetern und ohne Verkaufspersonal in Gemeinden und Städten mit höchstens 2.500 Einwohnern an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ist der Laden an einen "Markttreff" angeschlossen, sollen 400 Quadratmeter Fläche erlaubt sein.

Solche Markttreffs könnten jetzt schon wochentags öffnen und seien ein Gewinn für die Dörfer in Schleswig-Holstein, so Bäumer. Die Annahme aber, die Sonntagsöffnung könne die Attraktivität des ländlichen Raums eklatant steigern, sei abenteuerlich.

Sonntagsöffnung / © Bernd Wüstneck (dpa)
Sonntagsöffnung / © Bernd Wüstneck ( dpa )

Der Verdi-Experte für den Handel, Bert Stach, kritisierte, der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verschärfe den Wettbewerb bei der Sonntagsarbeit. Dadurch steige der Druck auf Unternehmen, die Personal beschäftigen und infolgedessen Umsätze verlieren könnten. Personallose Supermärkte hätten durch eine Gesetzesänderung einen unangemessenen doppelten Wettbewerbsvorteil.

Sonntagsruhe in Deutschland

In Deutschland ist die Sonntagsruhe durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt, der wiederum auf die Verfassung der Weimarer Republik verweist. Demnach dient der Sonntag "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung".

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA