Kirche gegen eine Festlegung auf das Endlager Gorleben

Weiteren Standort prüfen

Der Generalvikar des Bistums Hildesheim, Dr. Werner Schreer, hält es in der Debatte um ein mögliches atomares Endlager im Wendland für notwendig, "dass neben Gorleben noch ein anderer Standort mit einem anderen Wirtsgestein untersucht wird". Gestern hatte die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Ähnliches gefordert.

 (DR)

Auf dem Gebiet des Bistums Hildesheim liegen sowohl Gorleben wie die Asse und Schacht Konrad. Der Generalvikar hat in diesem Jahr mit Gorleben und der Asse zwei dieser drei umstrittenen möglichen Endlagerstätten besucht und bereits damals gefordert, bei der Endlagersuche sowohl die Sorgen und Ängste der Menschen vor Ort in den Blick zu nehmen, als auch Verantwortung für nachfolgende Generationen zu übernehmen.



Dr. Werner Schreer veranlasste in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Forschungsinstituts für Philosophie in Hannover zu "Kirche, Kernenergie, Klimawandel". In dieser Stellungnahme, die vor allem grundsätzlich argumentiert, war zu den Endlagerfragen unter anderem ausgeführt worden: "In Deutschland gibt es lediglich eine politisch und gesellschaftlich strittige Vorfestlegung auf das Erkundungsbergwerk Gorleben. Es muss eine fachlich fundierte, gesellschaftlich akzeptable und nach Atomrecht geregelte Lösung gefunden werden. Dazu sind vor allem folgende Schritte notwendig: eine unvoreingenommene Abklärung des sichersten Endlagermediums, eine Öffnung auf die internationale Diskussion und eine offensive Beteiligung der Öffentlichkeit. Zudem sollten die Probleme nicht durch eine Verlängerung der Restlaufzeiten noch verschärft werden."



Klagen stoppen Erkundungsarbeiten

Derweil stoppen die Klagen einer evangelischen Kirchengemeinde, von Anwohnern und Umweltverbänden zunächst die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben als mögliches atomares Endlager. "Die Klagen haben aufschiebende Wirkung. Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Lüneburg, Wolfgang Siebert, am Freitag dem epd auf Anfrage.



Greenpeace, die Salinas GmbH, der Elbfischer Christian Köthe sowie Andreas Graf von Bernstoff sowie die evangelische Kirchengemeinde im niedersächsischen Gartow haben beim Verwaltungsgericht Klagen eingereicht. Der Graf und die Gemeinde besitzen Grundstücke über dem Salzstock. Sie wenden sich gegen gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und fechten unter anderem die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für die Erkundung von 1982 bis in das Jahr 2020 an.



Sofortvollzug möglich

Seit 1. Oktober darf der Salzstock nach einem zehnjährigen Moratorium wieder als mögliches Endlager für hochradioaktiven Müll erforscht werden. Um trotz der Klagen die Arbeiten weiterzuführen, könne das Landesamt für Bergbau Sofortvollzug anordnen, erläuterte Gerichtssprecher Siebert.



Das Bundesamt für Strahlenschutz hat dies nach eigenen Angaben am 22. September bereits beantragt. "Uns liegt bis heute noch keine Genehmigung vor", erklärte ein Sprecher des Bundesamtes in Salzgitter. Den Sofortvollzug können die Kläger wiederum auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen.



Siebert zufolge liegt die Verfahrensdauer beim Lüneburger Verwaltungsgericht bei durchschnittlich einem Jahr. Bei den Gorleben-Klagen handle es sich aber um eine rechtlich komplexe Materie: "Das könnte länger dauern." Zudem wird das Verwaltungsgericht wahrscheinlich nicht die letzte Instanz sein. "Das ist dermaßen brisant, dass vermutlich das Oberverwaltungsgericht mitentscheiden muss."





(Bistum, epd)