Kirche bleibt bei eigenen Zahlungen für Missbrauchsopfer

Kirchenintern statt Extern

Auch nach dem Kölner Schmerzensgeld-Urteil zu sexualisierter Gewalt in der Kirche bleiben die Bischöfe bei ihrem eigenen Zahlungssystem für Missbrauchsopfer. Man halte "unverändert an dem niedrigschwelligen UKA-Verfahren fest".

Symbolbild Geldscheine / © AlbertoGonzalez (shutterstock)
Symbolbild Geldscheine / © AlbertoGonzalez ( shutterstock )

Das sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Helmut Dieser, der "Kölnischen Rundschau".

Die UKA – die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen – entscheidet seit 2021 über die Höhe der Kirchenzahlungen an Betroffene. Viele von ihnen sind mit der Höhe nicht einverstanden und sehen sich durch das Kölner Gerichtsurteil vom Dienstag bestärkt.

Mehr Geld durch Schmerzensgeldprozess

Nach der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Kölner Landgerichts soll das Erzbistum Köln einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Bischof Helmut Dieser / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Helmut Dieser / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Im Rahmen des kircheninternen Systems hatte Georg Menne nur 25.000 Euro in Anerkennung des Leids erhalten. Der 64-Jährige forderte im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens von der Diözese 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden.

Den Vortrag des Klägers – er soll 320 mal von einem Priester missbraucht worden sein – hatte das Erzbistum nicht bestritten und auch darauf verzichtet, eine Verjährung zu beanspruchen.

"Froh, dass der Staat tätig wird"

Mit Blick auf das Gerichtsverfahren sagte Dieser: "Jeder Betroffene hat das Recht, diesen Weg zu gehen. Es bleibt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, ob von dem Verzicht auf Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht wird".

Zugleich zeigte sich Dieser "froh, dass der Staat tätig wird und das Urteil Klarheit schafft". Ähnlich hatte sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geäußert.

Kirchliche Anerkennungszahlungen auf dem Prüfstand

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hatte sich nach dem Urteil dafür ausgesprochen, das System der kirchlichen Anerkennungszahlungen neu zu bedenken und anzupassen.

Kerstin Claus / © Kay Nietfeld (dpa)
Kerstin Claus / © Kay Nietfeld ( dpa )

Das Verfahren sei durch das Urteil aber nicht überflüssig geworden. Vor Gericht müssten Betroffene den Missbrauch konkret nachweisen, was oft nicht möglich sei. Beim UKA-Verfahren reicht es, den Missbrauch plausibel darzustellen.

Auch Betroffene wollen Konsequenzen

Auch der Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, hatte von der Kirche Konsequenzen gefordert. Das Gericht habe klar vorgegeben, dass die katholische Kirche an Betroffene deutlich höhere Zahlungen leisten müsse als bisher.

Johannes Norpoth / © Julia Steinbrecht (KNA)
Johannes Norpoth / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die UKA orientiert sich nach eigenen Angaben "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder".

In den ersten zwei Jahren erhielten Betroffene im Mittel rund 22.000 Euro pro Antrag. In etwa acht Prozent der Fälle seien aber mehr als 50.000 Euro gezahlt worden, mitunter auch mehr als 100.000 Euro.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA