Kinder aus "Gemeinde Gottes" sind schulpflichtig

Kein Heimunterricht

Mitglieder der Freikirche "Gemeinde Gottes" müssen ihre Kinder an einer öffentlichen Schule oder einer anerkannten Privatschule unterrichten lassen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. Die Richter lehnten einen Eilantrag ab, mit denen die Eltern von zwei Söhnen die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht verhindern wollten.

 (DR)

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Das Gericht ließ Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zu.

Nach Gerichtsangaben besuchten die beiden elf und zwölf Jahre alten Söhne früher die «Private Christliche Schule der Gemeinde Gottes» in Neuenstadt-Stein, die im Juli verboten wurde. Seither werden sie von ihren Eltern zu Hause unterrichtet. Anfang November forderte das Regierungspräsidium die Eltern auf, ihre Kinder an einer öffentlichen Schule oder an einer genehmigten oder anerkannten Privatschule anzumelden und dafür Sorge zu tragen, dass diese am Unterricht teilnehmen. Für den Fall, dass sie sich weigern, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro angedroht.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig ist. Für die Kinder bestehe nach dem Schulgesetz Schulpflicht. Diese Schulpflicht verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Sie diene insbesondere der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags und sei mit dem Elternrecht auf Mitbestimmung bei Erziehung und Bildung der Kinder sowie dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar.

In dem Beschluss heißt es weiter, die Ablehnung des Schulunterrichts wegen der Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen sei ebenso wenig ein Grund für eine Befreiung von der Schulpflicht wie der Wunsch der Eltern, ihr Kind vor schädlichen Einflüssen bewahren zu wollen. Auch die Kritik der Eltern, Zwangsmittel träfen vor allem die Kinder und führten zu einem erhöhten Medieninteresse, wies das Gericht zurück. Die Eltern könnten dies verhindern, indem sie sich rechtstreu verhalten.