Keine Zwei-Drittel-Mehrheit in ersten beiden Wahlgängen

 (DR)

Bei der Bischofswahl in Dresden hat im ersten und zweiten Wahlgang keiner der drei Kandidierenden eine Zwei-Drittel-Mehrheit auf sich vereinen können. 

Der sächsische Oberlandeskirchenrat Tobias Bilz (55) erhielt im ersten Wahlgang am Samstag 33 Stimmen, gefolgt von dem Meißener Superintendenten Andreas Beuchel (56) mit 26 Stimmen und Ulrike Weyer (46) mit 19 Stimmen, wie Synodalpräsident Otto Guse nach dem ersten Wahlgang mitteilte. 79 Stimmen wurden abgegeben, darunter eine Einhaltung. Bis zum nächsten Wahlgang müssen drei Stunden vergehen. Auch in der zweiten Abstimmung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Danach reichen für einen Wahlsieg mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.

Gewählt wird in geheimer Abstimmung. Falls nach der dritten Abstimmung noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt, soll die Sondertagung am Sonntag fortgesetzt werden. Die Wahl war nach dem überraschenden Rücktritt von Landesbischof Carsten Rentzing (52) im Herbst 2019 notwendig geworden.

Der evangelische Landesbischof wird für zwölf Jahre gewählt. Er bekleidet das höchste geistliche Amt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Die Synode ist das gesetzgebende Organ der sächsischen Landeskirche und tagt in der Regel zweimal im Jahr in Dresden. Sie vertritt in Sachsen rund 677.000 evangelisch-lutherische Christen. (epd, 29.2.20)