Katholische Arbeitnehmer begrüßen Gerichtsurteil

Keine verkaufsoffenen Adventssonntage in NRW

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung begrüßt das gerichtliche Nein zu verkaufsoffenen Adventssonntagen in Nordrhein-Westfalen. Für Verkäufer und Kunden hätte der Sonntagsverkauf eine erhöhte Ansteckungsgefahr bedeutet.

Frau mit Mundschutz und Weihnachtsgeschenken beim Einkaufen / © Kamil Macniak (shutterstock)
Frau mit Mundschutz und Weihnachtsgeschenken beim Einkaufen / © Kamil Macniak ( shutterstock )

Dies erklärte der Münsteraner KAB-Präses Michael Prinz. Er äußerte sich im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft seines Verbandes in NRW. Prinz wies darauf hin, dass der arbeitsfreie Sonntag vom Grundgesetz geschützt sei. "Für die KAB bedeutet der Sonntag die Möglichkeit, dass Menschen gemeinsam Freizeit gestalten und sich ehrenamtlich engagieren können, um so unverzweckte Zeit zu genießen."

Die Kirchen hätten den geplanten Sonntagsverkauf geduldet und so wirtschaftliche Interessen - vorwiegend von großen Einzelhandelsketten - über den Sonntagsschutz gestellt, kritisierte der Präses.

KAB plädiert für "Erhöhung des Mindestlohns"

Zur Stärkung des Einzelhandels schlug die KAB "eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns" vor. Die Kaufkraft unterer Einkommensgruppen zu stärken, sei wirkungsvoller als zusätzliche Ladenöffnungen an Sonntagen.

Die NRW-Landesregierung wollte Läden an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar öffnen lassen, um das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten zu entzerren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kippte jedoch am Dienstag diese Pläne. Es sei nicht ersichtlich, dass der Kundenandrang im Advent derart groß werde, "dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Entzerrung erforderlich wäre", argumentierte das Gericht.

Aber selbst wenn mehr Menschen in die Innenstädte strömen sollten, "bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen."

Verkaufsoffene Sonntage

Laut NRW-Ladenöffnungsgesetz können Kommunen unter bestimmten Bedingungen - etwa zu besonderen Anlässen wie Märkten oder Messen - an bis zu acht Sonn- oder Feiertagen pro Jahr den Verkauf erlauben. Wegen der Pandemie dürfte es aber weiterhin keine derartigen Anlässe geben, so die Gewerkschaft Verdi nach dem OVG-Beschluss.

Verdi hatte mehrfach erfolgreich gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt, die mit der Pandemie begründet worden waren. Die fünf katholischen Bistümer in NRW hatten dem Sonntagsverkauf im Advent wegen Corona ausnahmsweise zugestimmt. Die drei evangelischen Landeskirchen votierten für nur zwei verkaufsoffene Adventssonntage.

 

Quelle:
KNA
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