Keine Ermittlungen gegen Staatsanwalt im Fall Dillinger

Aktenvernichtung war rechtmäßig

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken nimmt wegen der Vernichtung von Akten im Fall des gestorbenen Priesters Edmund Dillinger keine Ermittlungen gegen einen Saarbrücker Staatsanwalt auf. Es besteht kein Anfangsverdacht.

Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das ist das Ergebnis der Vorprüfungen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag in Saarbrücken. Der Staatsanwalt habe im Einklang mit der maßgeblichen Rechtslage gehandelt.

Der katholische Priester Dillinger soll über Jahrzehnte hinweg Missbrauchstaten und sexuelle Übergriffe dokumentiert haben. Nach seinem Tod im Alter von 87 Jahren hatte sein Neffe Fotos und Filme gefunden und sich an den Trierer Bischof Stephan Ackermann und die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK) gewandt.

Staatsanwaltschaft räumt Aktenvernichtung ein

Auch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Mainz hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Im vergangenen Juli räumte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Vernichtung von beschlagnahmten Material ein.

Ein kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter habe mit dem Neffen besprochen, welche Dokumente dieser zurückerhalten wolle, erklärte sie damals. Daraufhin hätten Polizeibeamte die übrigen Dokumente in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet.

Wohnhaus des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger / © Oliver Dietze (dpa)
Wohnhaus des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger / © Oliver Dietze ( dpa )

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte den früheren Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Ingo Hromada, mit der Aufarbeitung des Falles Dillinger beauftragt.

Sie veröffentlichten mittlerweile zwei Zwischenberichte und planen für das erste Halbjahr 2024 den Abschlussbericht. Brauer und Hromada kritisierten mehrmals, dass in Saarbrücken ein Großteil der Terminkalender des Priesters vernichtet worden seien. Da er darin detailliert Telefonate, SMS, E-Mails, Treffen und Besuche, Einkäufe, auswärtige Mittagessen oder Messen notiert habe, sei die Vernichtung ein "herber" Verlust für die Aufarbeitung.

Interne Regel überarbeitet worden

Die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft sieht auch keine strafrechtliche Relevanz darin, dass die Aufarbeitungskommission vor der Vernichtung Einsicht in das Material angefragt hatte.

Ingo Hromada, Ermittler im Missbrauchsfall Dillinger, am 11. Mai 2023 in Trier. / © Anna Fries (KNA)
Ingo Hromada, Ermittler im Missbrauchsfall Dillinger, am 11. Mai 2023 in Trier. / © Anna Fries ( KNA )

Da der Neffe im Gespräch mit dem Polizeibeamten auf die Rückgabe verzichtet habe, hätten Gegenstände vernichtet werden müssen. "Die Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer werden bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen", teilte die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit.

Zudem seien mittlerweile die internen Regeln im Umgang mit Asservaten überarbeitet worden. Diese dürften nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers der Gegenstände vernichtet werden.

 

Quelle:
epd