Keine Einigung bei Schmerzensgeld-Klage gegen Bistum Trier

Positionen für Vergleich zu weit auseinander

Der Rechtsstreit zwischen einer Angestellten des Bistums Trier und ihrem Arbeitgeber wegen einer Schmerzensgeldforderung geht in eine neue Runde. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Trier brachte keine Einigung der Parteien.

Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das sagten sowohl Bistumssprecherin Judith Rupp als auch die Anwälte der Klägerin, Oliver Stegmann und Harald Schloßmacher, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nun sei ein Kammertermin für 14. Juni angesetzt.

Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau fordert von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund ist, dass der Bischof den Klarnamen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe vor etwa 40 Mitarbeitenden offengelegt hatte.

Die Frau gibt an, dadurch "erheblich retraumatisiert" und "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden zu sein.

Positionen für einen Vergleich zu weit auseinander

Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.

Den Rechtsanwälten der Klägerin zufolge lagen die Positionen der Parteien am Donnerstag für einen Vergleich zu weit auseinander. Das Bistum habe in seiner Darstellung des Falls die Rollen vertauscht und von Traumatisierung durch die Klage gesprochen.

Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht (KNA)
Blick über den Innenhof auf den Trierer Dom Sankt Petrus (l.) und den Domkreuzgang / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auch von einem Rachefeldzug der Klägerin sei die Rede gewesen. Bischof Ackermann und die Klägerin nahmen demnach nicht an der Verhandlung teil.

In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA