Kauder dankt Kirchen für Unterstützung beim Thema Spätabtreibung

An einem Strang

Der Bundestagsfraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder, hat den beiden großen Kirchen für ihre Unterstützung beim Thema Spätabtreibung gedankt. Bei der gesetzlichen Neuregelung der Spätabtreibung zögen Kirchen und Union an einem Strang, sagte Kauder am Montag bei einer Expertenanhörung der Union in Berlin.

 (DR)

Zugleich betonte Kauder: "Wir wollen den Eltern nicht vorschreiben, ihr müsst das Kind bekommen." Ziel des von der Union eingebrachten fraktionsübergreifenden Gruppenantrags sei es, den Betroffenen eine ausführliche Beratung und ausreichende Bedenkzeit für ihre Entscheidung zuzusichern. Scharf kritisierte der CDU-Politiker Tendenzen, wonach Eltern, die sich für ein behindertes Kind entschieden, gesellschaftlich unter Rechtfertigungsdruck gerieten. Vertreter diverser Behindertenverbände und psychosozialer Beratungsstellen berichteten, die meisten Eltern behinderter Kinder würden damit konfrontiert.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), auf den der Gesetzesentwurf der Union zurückgeht, unterstrich die Wichtigkeit von umfassender medizinischer und psychosozialer Beratung. Die Vize-Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, betonte zugleich, der behandelnde Arzt müsse nicht nur auf unabhängige psychosoziale Beratungsstellen hinweisen, sondern auch den Kontakt dorthin direkt vermitteln. Der Singhammer-Entwurf fordert eine gesetzliche Verpflichtung des Arztes zur weiteren Beratung der schwangeren Frau sowie eine Drei-Tages-Bedenkfrist für werdende Mütter vor einem Abbruch.

Die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), die den Unions-Antrag unterstützt, plädierte dafür, dass das Recht der Eltern auf Nichtwissen stärker respektiert werden müsse. Analog dazu berichtete die Vizevorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Jeanne Nicklas-Faust, dass immer mehr Ärzte verstärkt zu pränataler Diagnostik rieten und viele Frauen das als Druck empfänden, dem sie sich schwer widersetzen könnten.

Hintergrund
Als Spätabtreibung gelten Abbrüche ab der 23. Schwangerschaftswoche.
In den vergangenen Jahren lag deren Zahl nach offiziellen Angaben bei jeweils gut 200. Der Bundestag debattierte im Dezember erstmals über eine Neuregelung. Derzeit liegen drei Gesetzentwürfe vor, die in unterschiedlicher Weise für mehr Beratung eintreten. Zwei weitere Anträge wenden sich gegen mehr Beratung und setzen auf mehr Hilfen.

Am 16. März wollen sich die Parlamentarier in einer öffentlichen Anhörung mit den Regelungsvorschlägen befassen. In der zweiten Aprilhälfte soll das Plenum dann abschließend über eine Neuregelung entscheiden.