Katholische Kirche diskutiert über Reproduktionsmedizin

Schärfere Bioethik-Gesetze

Die katholische Kirche dringt auf schärfere Bioethik-Gesetze. Dagegen sprachen sich am Wochenende Juristen für Liberalisierungen im Bereich von Reproduktionsmedizin und Leihmutterschaft aus.

Weihbischof Anton Losinger (KNA)
Weihbischof Anton Losinger / ( KNA )

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger sagte dem Berliner "Tagesspiegel", das Embryonenschutzgesetz, das Gentechnikgesetz und das Stammzellgesetz müssten in absehbarer Zeit novelliert werden. "Bisher gilt als Embryo, was aus der Verbindung einer Ei- und Samenzelle entsteht", fügte der Geistliche, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Der Gesetzgeber werde nicht umhin kommen, mit Blick auf neue "totipotente" Zellen - Zellen, die einen vollständigen Organismus bilden können - den Status des Embryos neu zu definieren.

"Hohe ethische Standards"

Es gebe erste Impulse, alle gesetzlichen Strukturen in diesem Bereich zu einem Reproduktionsmedizin-Gesetz zusammenzuführen. "Das halte ich für einen notwendigen Ansatz. Wichtig ist, dass dabei die hohen ethischen Standards gewahrt bleiben. Der Lebensschutz für Embryonen, den das Embryonenschutzgesetz garantiert, darf nicht angetastet werden", bekräftigte Losinger.

Losinger rechnet damit, dass "in Kürze" Forscher in der Lage sein werden, aus den Zellen Erwachsener Zellen zu entwickeln, aus denen sich sämtliche Fähigkeiten eines menschlichen Embryos herstellen ließen. So könne man zum Beispiel bei kinderlosen Ehen von jedem der beiden Partner je eine Keimzelle generieren und daraus Nachwuchs erzeugen; oder es könnte auch ein einzelner Mensch aus dem Bestand seiner organischen Zellen eine Ei- und eine Samenzelle generieren und daraus einen identischen Klon von sich herstellen lassen. "Menschen wären in der Lage, Menschen zu konstruieren - nach eigenen Vorstellungen. Dadurch wäre der Mensch in seiner Einmaligkeit bedroht", warnte Losinger. 

Neue Regelungen finden

Unterdessen erklärten Rechtswissenschaftler im Magazin "Der Spiegel", die Politik müsse im Bereich von Reproduktionsmedizin und der Definition von Familie neue Regelungen finden. "Die Rechtslage in Deutschland beim Abstammungsrecht und der Reproduktionsmedizin läuft der internationalen Entwicklung hinterher", sagte der Marburger Juraprofessor Tobias Helms. So müsse das deutsche Recht für Kinder, die durch Leihmutterschaftstourismus auf die Welt gekommen sind, einen sicheren Rahmen bereitstellen. Helms sprach sich zudem für die Zulassung der Eizellenspende aus: "Aus familienrechtlicher Sicht gibt es keine prinzipiellen Gründe, die dagegensprechen, die Eizellenspende zu erlauben."

Ähnlich äußerte sich die Bonner Rechtswissenschaftlerin Nina Dethloff. "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Rechtslage der neuen Realität anzupassen", forderte sie. So sei zu überlegen, ob Elternschaft auf zwei Personen begrenzt bleiben müsse: "In Kanada oder Kalifornien ist man schon weiter", sagte Dethloff. "Warum sollte ein Vater, der einem lesbischen Paar als Samenspender gedient hat und gemeinsam mit diesem für das Kind Verantwortung übernehmen will, nicht ebenso wie die Ko - mutter auch Elternrechte haben?"


Quelle:
KNA