Katholische Ersatzschulen in NRW nehmen an Qualitätsanalyse teil

Win-Win-Situation

Die katholischen Ersatzschulen der fünf Bistümer in NRW nehmen künftig an der staatlichen Qualitätsanalyse teil. Das Katholische Büro unterzeichnete am Montag für alle Bistümer eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Schulministerium. Insgesamt gibt es rund 180 katholische Ersatzschulen in NRW.

 (DR)

«Ich freue mich sehr über diese Vereinbarung», sagte Schulministerin Barbara Sommer (CDU). «Sie belegt einmal mehr, dass sich unsere Qualitätsanalyse zu einem anerkannten Evaluationsinstrument auch im Ersatzschulbereich entwickelt hat. Sie zeigt öffentlichen Schulen wie auch den privaten Ersatzschulen der Bistümer mit dem Blick von außen, wo ihre Stärken liegen und in welchen Bereichen sie noch besser werden können».

«Die Kooperation ist für unsere katholischen Ersatzschulen ein Gewinn. Wir untersuchen gemeinsam mit dem Land die Qualität im Grundsatz nach denselben Kriterien, die sich auch an öffentlichen Schulen bewährt haben. Damit sichern wir eine Vergleichbarkeit mit den öffentlichen Schulen», erklärte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Prälat Karl-Heinz Vogt.

Protestanten schon an Bord
Im September vergangenen Jahres hatten bereits die Evangelische Kirche von Westfalen und die von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel als Träger evangelischer Ersatzschulen ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Im Rahmen der Qualitätsanalyse wurden in NRW bislang knapp 1400 Schulen überprüft und über 37 000 Unterrichtsbesuche durchgeführt. Die Qualitätsanalyse wurde im Schuljahr 2006/07 eingeführt. So wie bei den staatlichen Schulen erfolgt die Durchführung der Qualitätsanalyse auch bei den privaten Ersatzschulen durch externe Qualitätsteams.

Die ersten Pilot-Schulen in katholischer Trägerschaft werden voraussichtlich im Frühjahr 2011 besucht werden. Nach einem Jahr soll diese Kooperationsvereinbarung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Hintergrund: Ersatzschulen
Ersatzschulen sind Schulen in freier - nicht öffentlicher - Trägerschaft. Sie entsprechen den bestehenden Schulformen und bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte an wie öffentliche Schulen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllen die Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht.

Ersatzschulen bedürfen der Genehmigung durch die örtlich zuständige Bezirksregierung. Mit der Genehmigung erhalten die Schulen in der Regel das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse auszustellen und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleitung Prüfungen abzuhalten (Ausnahmen: Ersatzschulen eigener Art, z. B. Waldorfschulen). Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in den Paragraphen 100-104 des Schulgesetzes NRW  und in der Ersatzschulverordnung geregelt. Ersatzschulen stehen unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht über Ersatzschulen wird von der für die entsprechenden öffentlichen Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörde ausgeübt (§ 7 Abs. 1 ESchVO i.V.m. § 88 SchulG.).