Katholische Altenhilfe mahnt zu politischen Nachbesserungen

Pflegereformen forcieren

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert von der Bundesregierung weitere Reformen in der Pflege. Ebenso müssten bestehende Fehler in der Pflegefinanzierung beseitigt werden.

Autor/in:
Dirk Baas
Pflegereformen sollen weiter forciert werden / © Benedikt Plesker (KNA)
Pflegereformen sollen weiter forciert werden / © Benedikt Plesker ( KNA )

Dass der Sozialverband VdK im Februar mit seiner Verfassungsklage gegen den "Pflegenotstand" scheiterte, dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiter "eklatante Probleme" in den Heimen bestünden, sagte VKAD-Vorsitzender Hanno Heil dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Für die Praktiker in der Pflege ist die Sache nicht erledigt.", so Heil im Vorfeld des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai.

"Nicht nur der VDK, auch andere Akteure in der Altenhilfe können Systemfehler klar benennen", sagte Heil. So werde etwa die Behandlungspflege in Heimen nicht aus der Krankenversicherung bezahlt, erläuterte der Experte. Während ambulant versorgte Pflegebedürftige neben den Leistungen der Pflegekasse auch Krankenkassenleistungen zur Pflege bezögen, müssten Heimbewohner allein aus dem Budget der Pflegeversicherung versorgt werden.

Wachsender Versorgungsbedarf am Lebensende

Ein weiteres Problem für die Heime entsteht laut Heil dadurch, dass wegen der verbesserten ärztlichen und ambulanten Versorgung immer mehr hochbetagte Menschen erst sehr spät in ein Heim ziehen: "Ihr Versorgungsbedarf am Lebensende wächst deutlich an", doch gebe es dafür keine ausreichende Finanzierung.

Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass das Hospiz- und Palliativgesetz die Heime nur stiefmütterlich behandele. "Obwohl sie wachsende Aufgaben in der Begleitung Schwerkranker tragen, wurden ihnen für die gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende nur Gelder im Umfang von rund 33 Millionen Euro bereitgestellt." Nach den Berechnungen von Caritas und Diakonie hätten es jedoch mindestens 250 Millionen Euro sein müssen.

Realer Pflegenotstand

Dass ein derart belastetes Pflegesystem "in Einzelfällen eine menschenunwürdige Pflege erzeugt, lässt sich nicht ausschließen, aber eben auch kaum stichhaltig beweisen", betonte Heil. Es sei aber ein Trugschluss, aus dem Ablehnungsbescheid des Verfassungsgerichtes zu folgern, dass der Pflegenotstand nur ein Konstrukt der Beschwerdeführer sei: "Er ist real."

Heil nahm die Politik in die Pflicht, denn die Korrektur struktureller Mängel "kann nicht der Initiative durch Einzelklagen von Bewohnerinnen und Angehörigen überlassen bleiben." Dabei müsse zum Beispiel die Frage diskutiert werden, wie sinnvoll die Trennung von Pflege- und Krankenversicherung noch ist. Und es sei zu klären, wie die Einrichtungen zu Personalausstattungen kommen, die der Diskussion um die menschenwürdige Behandlung von Heimbewohnern ein Ende setzten: "Vom Ziel der menschenwürdigen Versorgung aller Pflegebedürftigen dürfen wir nicht ablassen."


Quelle:
epd