Kassen-Finanzierung vorgeburtlicher Down-Syndrom-Tests?

 (DR)

Seit 2012 können schwangere Frauen mit einem Bluttest abklären, ob beim Fötus eine Trisomie vorliegt. Am Donnerstag will der Bundestag darüber debattieren, ob dieser Test künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. Der Test bietet seit einigen Jahren die höchste Treffsicherheit, wenn es darum geht, die Wahrscheinlichkeit für ein Down-Syndrom bei Ungeborenen zu berechnen, ohne das Kind dabei zu gefährden. Bislang müssen Schwangere den rund 130 Euro teuren Bluttest meist selbst zahlen.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich im Vorfeld der Debatte gegen die Aufnahme von Maßnahmen der nicht-invasiven Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen. Ein solcher Schritt begegne "erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens", so der Sprecher der Bischöfe, Matthias Kopp, weiter.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädiert dagegen dafür, vorgeburtliche Bluttests in der Schwangerenvorsorge künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich sollte aber eine ethische Beratung eingeführt werden. Es sei nicht vermittelbar, dass Krankenkassen die "risikoreichere" Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, nicht aber die "risikoärmeren" vorgeburtlichen Tests, sagte der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann. (KNA, epd)