Karlsruhe prüft Rundfunkbeitrag

 (DR)

Der milliardenschwere Rundfunkbeitrag steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, machte zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe am Mittwoch die Dimension des Verfahrens deutlich: Es gehe darum, die Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben zu beurteilen sowie um seine Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft.

Die ursprünglich auf zwei Tage angelegte Verhandlung wurde bereits am Mittwochabend abgeschlossen. Bis zu einem Urteil, ob der Rundfunkbeitrag verfassungskonform ist, dürften mehrere Monate vergehen.

Seit einer Reform 2013 wird der Beitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.

Diese Regelung werfe Probleme der gleichheitsgerechten Belastung auf, sagte Kirchhof. So könnte es problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.

Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten die umstrittene Abgabe. Sie sei die logische Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Der Rundfunkbeitrag ist die Grundlage unserer Unabhängigkeit und Finanzierung."

Nach Überzeugung von ZDF-Intendant Thomas Bellut sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in unruhigen Zeiten besonders gefragt. "Das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diese Angebote ist sehr hoch."

Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag eigentlich um eine Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Eine Steuer erfolgt ohne spezielle Gegenleistung, einem Beitrag steht eine konkrete Leistung gegenüber. In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer in Richtung Steuer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.

Als Rundfunkbeitrag werden aktuell 17,50 Euro pro Haushalt und Monat fällig. Insgesamt kommen knapp acht Milliarden Euro pro Jahr zusammen. (dpa, 17.05.2018)