Karlsruhe erlässt allerdings strenge Auflagen

Online-Durchsuchungen erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer für zulässig erklärt. Allerdings sind strenge Auflagen vorgegeben. Nach der Entscheidung hat sich die große Koalition für eine rasche Umsetzung ausgesprochen. Ach sonst fallen die Reaktionen überwiegend positiv aus. "Das Gesetz trägt der Bedeutung der Computer für unseres heutiges Leben", so Bettina Gayk, Sprecherin der NRW-Datenschutzbeauftragten im domradio-Interview.

 (DR)

Die Fraktionsspitzen forderten die Bundesregierung am Mittwoch zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs auf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet mit einem zügigen Abschluss der Beratungen. Die Karlsruher Richter hatten zuvor heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es könne schon in sechs bis acht Wochen ein Gesetzentwurf vorliegen. Er geht von vier bis acht Online-Durchsuchungen pro Jahr aus. SPD-Chef Kurt Beck begrüßte das Urteil als Absage an "überzogene Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern". Grünen-Chefin Claudia Roth sieht die rechtsstaatliche Grundordnung gestärkt. Das Urteil sei zugleich eine "rote Karte für die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW".

Das Urteil
Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gibt, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung.

Dazu gehörten "Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien.

NRW-Gesetz kippt
Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig. Das Verfassungsgericht erklärte zugleich die konkret angegriffene Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig. Die Vorschrift im NRW-Gesetz verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Verfassungsgericht habe nun ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstmalig geschaffen", betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Die NRW-Vorschrift, die dem Landes-Verfassungsschutz allgemein den "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubte, verstoße auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die Bestimmung lasse "nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu. Ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutverletzungen". Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.

Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds der Linken und dreier Rechtsanwälte - darunter der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) - waren nun erfolgreich.

Die Idee des "Bundestrojaners"
Als Online-Durchsuchung bezeichnet man staatliche Zugriffe auf einen an das Internet angeschlossenen Computer. Dies kann vor allem durch die Installation eines sogenannten Trojaners geschehen. Ziel ist es, das System zu überwachen und seine Speichermedien auszulesen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vehement für die Online-Durchsuchung geworben. Die Fahndungsmethode sei zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.