Kardinal Woelki setzt sich wohl erneut gegen "Bild" durch

Verkündungstermin Ende April

Für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zeichnet sich im Rechtsstreit mit der "Bild"-Zeitung ein neuer juristischer Erfolg ab. Das Oberlandesgericht hat deutlich gemacht, dass es in der Argumentation der Vorinstanz folgt.

Autor/in:
Andreas Otto
Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann (dpa)
Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann ( dpa )

Bei einer Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Köln wurde deutlich, dass der 15. Zivilsenat der Berufung der "Bild" gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln keine Aussicht auf Erfolg einräumt. Ein Verkündungstermin wurde auf den 25. April angesetzt.

Bisherige Rechtsprechung zugunsten des Kölner Erzbischofs

Nach dem im April 2023 ergangenen Urteil des Landgerichts darf die "Bild" nicht verbreiten, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe. Laut Gericht handelt es sich dabei um eine unzulässige und damit ehrverletzende Tatsachenbehauptung. 

Die "Bild"-Zeitung habe die Äußerung in zwei Online-Berichten vom März 2021 nicht beweisen können, dass der Erzbischof zum Zeitpunkt der Beförderung im Jahr 2017 eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein belastendes Gesprächsprotokoll aus dessen Personalakte gekannt habe. 

Woelki gab an, nur von einem nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16-jährigen im Jahr 2001 sowie von "weiteren Gerüchten" gehört zu haben, womit er unbewiesen gebliebene Vorwürfe meinte.

Oberlandesgericht folgt Argumentation der Vorinstanz

Das Oberlandesgericht machte deutlich, dass es der Argumentation der Vorinstanz folge. Zudem sieht es keine Anhaltspunkt dafür, die Beweisführung des Landgerichts infrage zu stellen. Das Landgericht hatte nicht alle von der "Bild" als Zeugen gewünschte Personen vernommen. 

Zwei befragte Zeugen – die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner und der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt – hatten nach Auffassung des Landgerichts die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt. Auch dieser Sicht folgte das Oberlandesgericht.

Aussage Kardinal Woelkis im März 2023

ardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln / © Theo Barth (KNA)
ardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln / © Theo Barth ( KNA )

In dem zivilrechtlichen Verfahren hatte die Pressekammer am Landgericht Ende März 2023 Woelki auch persönlich vernommen, der dort seine Position untermauerte. Eine in der Gerichtsverhandlung unter Eid getätigte Aussage des Kardinals führten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts auf Meineid.

Denn vor Gericht erklärte der Kardinal, von den beiden Dokumenten nicht nur im Jahr 2017 keine Kenntnis gehabt zu haben, sondern dass ihm "bis heute" niemand etwas davon berichtet habe. Demgegenüber verweist ein Anzeigen-Erstatter auf einen Brief Woelkis vom November 2018 an die Glaubenskongregation in Rom. 

Darin wird über zahlreiche Vorwürfe gegen den beförderten Priester berichtet, auch über das Gesprächsprotokoll. Dazu erklärte Woelki, dass sein Schreiben nach Rom zwar auf das Gesprächsprotokoll Bezug nehme, aber ohne Details zu übernehmen. Von daher gebe es keinen Widerspruch zu seinen Aussagen vor Gericht.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Unterdessen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an. Sie hatte im Sommer vergangenen Jahres mehrere Objekte des Erzbistums Köln und seines E-Mail-Dienstleisters durchsucht. Nach eigenen Angaben wertet sie derzeit dabei gewonnene elektronische Daten mit einem Umfang von 835 Gigabyte aus. Es handele sich um 800.000 beschlagnahmte E-Mails mit einer halben Million Anhängen aus dem Erzbistum sowie etwa 120.000 Chatnachrichten nebst Anhängen von den privaten IT-Geräten Woelkis.

Wegen anderer "Bild"-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht bereits vor einem Jahr in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.

Quelle:
KNA