Kardinal Müller zu wiederverheirateten Geschiedenen und Tebartz-van Elst

Der Präfekt hat gesprochen

Bischof Tebartz-van Elst und wiederverheiratete Geschiedene: Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hat sich erneut mit deutlichen Worten in aktuelle Debatten der deutschen Kirche eingeschaltet.

Kardinal Müller in Mainz (KNA)
Kardinal Müller in Mainz / ( KNA )

Keine Gründe für eine Absetzung des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst sieht der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. "Was gegen Tebartz-van Elst läuft, ist Rufmord, da gibt es offenbar eine Lust auf Menschenjagd", sagte Müller der Mainzer "Allgemeinen Zeitung" (Montag).

Unter Hinweis auf "vergleichbar gelagerte Fälle, etwa bei Christian Wulff", äußerte der Kardinal: "Das ist menschenunwürdig, so etwas hatten wir in Deutschland früher schon mal in einer ganz dunklen Epoche." Auf den Hinweis, dass der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und der Trierer Bischof Stephan Ackermann ihm geraten hätten, sich mangels Zuständigkeit aus dem Fall Tebartz-van Elst herauszuhalten, sagte Müller: "Beide sollten sich auf die bischöfliche Kollegialität und christliches Verhalten Mitbrüdern gegenüber besinnen."

Tebartz-van Elst war wegen seiner Amtsführung und wegen der Kosten von mindestens 31 Millionen Euro für den Bischofssitz auf dem Limburger Domberg in die Kritik geraten. Seit Ende Oktober hält er sich auf Entscheidung des Papstes außerhalb seines Bistums auf. Seit Anfang März liegt der zuständigen Bischofskongregation in Rom der Prüfbericht einer von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten Kommission zum Finanzgebaren des Bischofs vor. Nicht zuletzt von diesem bislang geheim gehaltenen Bericht dürfte abhängen, wie Papst Franziskus in Sachen Tebartz-van Elst entscheidet.

Ehe ist unauflöslich

In der Debatte um den Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen hat Kurienkardinal Müller die Unauflöslichkeit der Ehe als ein Sakrament bekräftigt. Es gebe schwierige Situationen, etwa wenn ein Ehepartner böswillig verlassen werde, sagte er in dem Interview. Das Problem werde aber nicht dadurch gelöst, dass menschliche Regeln Gottes Wort außer Kraft setzten.

In der katholischen Kirche sind wiederverheiratete Geschiedene nicht zum Empfang der Sakramente zugelassen, weil sie den als unauflöslich betrachteten Ehebund gebrochen haben. Damit "verharren" sie laut dem Kirchenrecht "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde.

Müller hob in dem Interview hervor, wiederverheiratete Geschiedene blieben Teil der katholischen Kirche; sie seien nicht aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. "Wir sind nicht ausschließlich die Gemeinschaft der Reinen, sondern auch der Sünder", so Müller. Als "zu wenig bekannt" bezeichnete er "die Möglichkeit, nach dem Kirchenrecht prüfen zu lassen, ob eine gescheiterte Ehe überhaupt von Anfang an ungültig war".


Quelle:
KNA