Kardinal Marx dankt Religionslehrkräften für Stärkung der Demokratie

"Eine offene Gesellschaft braucht Religion"

Die katholische Kirche in Bayern bündelt ihre Kräfte zur Unterstützung von Religionslehrkräften. Wer in der Schule Religion unterrichtet, stärkt damit Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt, erklärt Kardinal Reinhard Marx.

Symbolbild Religionsunterricht in der Schule / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Religionsunterricht in der Schule / © Julia Steinbrecht ( KNA )

In einem Grußwort für die Gründungsfestschrift des neuen Instituts für Religionspädagogik und Lehrkräftefortbildung in Bayern (IRL) dankt der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Kardinals Reinhard Marx, allen Religionslehrkräften. 

Kardinal Reinhard Marx / © Robert Michael (dpa)
Kardinal Reinhard Marx / © Robert Michael ( dpa )

Sie vermittelten ihren Schülerinnen religiöse wie ethische Begründungen und machten sie "zum Woher und Wohin des Lebens sprachfähig". Darin zeige sich Kraft und Bedeutung religiöser Bildung.

"Die Kirche fördert und stärkt eine freiheitliche Gesellschaft"

"Eine offene Gesellschaft braucht Religion, braucht das Christentum - und die Kirche fördert und stärkt eine freiheitliche Gesellschaft", schreibt der Kardinal weiter. Deshalb sei es wichtig, dass Menschen in diesen Fragen Diskursfähigkeit lernten. Auch die Kirche sei auf den kritischen und konstruktiven Dialog mit anderen Positionen angewiesen, um nicht der Gefahr eines selbstgefälligen Rückzugs zu erliegen.

Das IRL wird am Donnerstag in München feierlich eröffnet. In der neuen Einrichtung der katholischen Kirche gehen das bisherige Religionspädagogische Zentrum in Bayern und das Institut für Lehrerfortbildung in Gars am Inn auf. Beide wurden in den 1970er Jahren gegründet. Das neue Institut versteht sich als bayernweite Plattform für den fachlichen Austausch katholischer Religionslehrkräfte aller Schularten.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

Artikel 7 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Da der Staat aber zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, kann er über die Inhalte nicht entscheiden. Über sie bestimmen die Religionsgemeinschaften. Deshalb wird der Unterricht in der Regel nach Konfessionen getrennt erteilt. 

Religionsunterricht in der Schule / © Juan Ci (shutterstock)
Religionsunterricht in der Schule / © Juan Ci ( shutterstock )
Quelle:
KNA