Wenn man im Stadtbild eine Parkbank mit Namen findet, handelt es sich ja oft um eine Stiftung … Das ist bei den Kirchenbänken aber anders, da könnte man höchsten von Stiftungen an sich selbst sprechen.
Die Namen oder Nummern auf den Kirchenbänken zeigen an, wem das Nutzungsrecht der Bank mal gehörte. Wer also der "Mieter" der Kirchenbank war. Zugeteilt haben Pfarrer und Kirchenpfleger die ständigen Sitzplätze, die dann auch vererbt wurden. Im 16. – 17. Jahrhundert ging mit der so genannten Kirchenstuhl-Ordnung es los.
Spiegel der gesellschaftlichen Ordnung
Nur die Leute, die sich die Miete leisten konnten hatten einen Sitzplatz. Wenn man die nicht aufbringen konnte, musste man dann einfach stehen.
Freie Platzwahl war aber sowieso nicht angesagt: Männer saßen rechts, Frauen links und je wichtiger man war, desto weiter vorne hatte man einen Platz in der Kirche. Die gesellschaftliche Ordnung war eben bis weit ins 19. Jahrhundert auf Geburtsstand und Privilegien aufgebaut, ohne dass man das groß hinterfragt hätte. Im Gegenteil, es gibt viele Belege darüber, dass es, im wahrsten Sinne des Wortes, großen Ärger gab, wenn die Sitzordnung nicht eingehalten wurde. Da liest man von Tränen, Spucken, Fluchen und Gerichtsverfahren.
Grundeinkommen für die Kirchen
Das Geld aus der Kirchenstuhl-Vermietung hat zum Teil zur Kirchenunterhaltung beigetragen. Die Kirchensteuer wurde erst im 19. Jahrhundert eingeführt. Da war die Kirchenstuhl-Ordnung aber schon Tradition und hat sich noch bis in die 1930er gehalten. Mietkirchenbänke können ja auch hinderlich sein. Über die Gemeinde Roßtal in Bayern findet sich zum Beispiel die Information, dass man da 1936 mit der Vermietung der Kirchenstühle aufgehört hat, weil Zugezogene keinen Sitzplatz finden konnten und so deren Besuch des Gottesdienstes erschwert wurde. Außerdem hatte man auch die Hoffnung, dass die Leute pünktlicher zum Gottesdienst kommen, wenn sie keine reservierten Plätze haben.
Babette Braun