Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung ausgesprochen. Der Kampf gehe weiter, sagte Geywitz am Samstag in Berlin. Schwangerschaftskonflikte sollten nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden, so die Ministerin.
Gesetzentwurf Finanzierung durch Krankenkasse vor
Kern eines interfraktionellen Gesetzentwurfs ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Er sieht eine Beibehaltung der Beratungspflicht vor, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Ob der Bundestag noch in dieser Legislatur darüber abstimmt, ist eher unwahrscheinlich.
Was in den Wahlprogrammen dazu steht
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
In ihren Wahlprogrammen sprechen sich SPD und Grüne für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung aus und lehnen sich dabei an den Gesetzentwurf an. So heißt es im Wahlprogramm der SPD dazu unter anderem: "Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln - außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen." Die Grünen betonen "das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen". Die Linke ist für eine ersatzlose Streichung von Paragraf 218.
Position der Kirchen
Die beiden großen Kirchen in Deutschland vertreten in der Frage unterschiedliche Positionen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sprach sich zuletzt für eine Neuregelung aus. Man könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren müsse aber weiter im Strafgesetzbuch geregelt werden. Die katholische Kirche plädiert dagegen für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung.