Kabinett besiegelt Ende der gedruckten Lohnsteuerkarte

Der gläserne Steuerzahler?

Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird nach dem Willen der Bundesregierung bis 2011 abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Das Bundeskabinett verabschiedete dafür am Mittwoch den Entwurf des "Jahressteuergesetzes 2008". Das neue Verfahren soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu dauerhaften Einsparungen von 280 Millionen Euro im Jahr führen. Im domradio erläutert Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler seine Datenschutzbedenken.

 (DR)

Nach dem neuen Gesetz wird beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Datenbank für den Lohnsteuerabzug aufgebaut. Dort sollen für jeden Arbeitnehmer die Daten gespeichert werden, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Gemeinden und Finanzämter speisen ihre Daten ein, sie werden dann den Arbeitgebern elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die Arbeitnehmer entfällt damit die Übermittlung der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber künftig nur seine elfstellige steuerliche Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum mit. Die Meldebehörden haben am 1. Juli begonnen, die Daten an das Bundesamt zu übermitteln. Die Nummern werden für jeden der mehr als 80 Millionen Bürger vergeben.

Bund der Steuerzahler fordert Datensicherheit
Datenschützer und der Bund der Steuerzahler befürchten, dass die Tendenz zum gläsernen Steuerzahler durch den geplanten hohen automatischen Datenaustausch zum Beispiel aufgrund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte weiter verstärkt werde. Die Bundesregierung will zwar per Gesetz sicherzustellen, dass die Daten nur dem Bundeszentralamt für Steuern und den Mitteilungspflichtigen zugänglich sein dürfen. Völlig offen sei jedoch bisher, wie dies gewährleistet werden solle.

Der Steuerzahler müsse automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern über die Speicherung neuer Daten, Änderung von Daten sowie darüber, welche Institution welche Daten übermittelt bzw. abgerufen hat, informiert werden. Eine Zweckbindung der Informationen nur für steuerliche Zwecke müsse ebenfalls garantiert werden, so Holznagel.