Johannes Paul II. : Seligsprechungsverfahren fast abgeschlossen

Abschluss noch 2009?

Die Seligsprechung von Papst Johannes Paul II. könnte nach Einschätzung des ehemaligen Vatikansprechers Joaquin Navarro-Valls noch 2009 erfolgen. Von einem rein technischen Standpunkt aus könnte alles noch vor Abschluss dieses Jahres fertig sein. Laut Navarro-Valls fehlen nur noch zwei Schritte.

 (DR)

Der spanische Arzt und Journalist Navarro-Valls hat als Leiter des vatikanischen Presseamtes 21 Jahre im persönlichen Umfeld von Johannes Paul II. gearbeitet. Im Interview mit der spanischen Zeitung «El Mundo»  äußerte er sich am Montag zum Stand des Seligsprechungsverfahrens. Was nun noch fehle, so der Spanier, sei die Feststellung des heroischen Tugendgrades und die Erklärung eines Wunders. Dann hänge alles von Papst Benedikt XVI. ab.

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese als Vorbilder und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die Person offiziell weltweit verehrt werden.

Auch in der katholischen Kirche gibt es Ausnahmen von der Regel
Das Kirchenrecht schreibt normalerweise eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor. Schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt kündigte Papst Benedikt XVI. jedoch überraschend an, dass der Prozess für seinen im April 2005 verstorbenen Vorgänger Johannes Paul II. unverzüglich beginnen kann.

Offiziell hat der Vatikan das Seligsprechungsverfahren für den polnischen Papst im Juni 2005 in Rom feierlich eröffnet. Es wurde zunächst parallel in Rom und in Krakau geführt. Im April 2007 wurde das Verfahren von der polnischen Kirche an den Vatikan übertragen, wo die vorgelegten Akten in einem zweiten Verfahren geprüft werden. Über die Seligsprechung entscheidet dann allein der Papst. Das bislang kürzeste Verfahren der Neuzeit war das für Mutter Teresa von Kalkutta, die 2003 seliggesprochen wurde, nur sechs Jahre nach ihrem Tod.