Ist Joesph Ratzinger alias Benedikt XVI. noch Kardinal?

Keine Einigkeit unter Kirchenrechtlern

Kirchenrechtler sind in dieser Frage uneins. Ist Benedikt XVI. noch Kardinal? Es überwiegt die Meinung, der emeritierte Papst Benedikt XVI. sei es nicht mehr. Vielmehr habe er den Status eines emeritierten Bischofs der Diözese Rom.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI.  / © Daniel Karmann (dpa)
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. / © Daniel Karmann ( dpa )

Benedikt XVI. habe auch an keinem geschlossenen Konsistorium mehr teilgenommen. In der Literatur wird angeführt, dass ansonsten theoretisch die Situation eintreten könnte, dass der Emeritus zur Wahl seines Nachfolgers berechtigt sei.

Qua Weihe Bischof

Zum Teil wird die Ansicht vertreten, der Papst gebe mit der Annahme seiner Wahl seine Rechte als Kardinal zugunsten des höheren Amtes auf und gehöre daher automatisch rechtlich nicht mehr dem Kardinalskollegium an. Ein Papst, der auf sein Amt verzichtet, bleibe aber qua Weihe Bischof.

Nach Ansicht des Münchner Kirchenrechtlers Stephan Haering ist Benedikt XVI. nach seinem Amtsverzicht als Papst nicht in den Kardinalsstand zurückgekehrt, sondern hat seither den Status eines emeritierten Bischofs der Diözese Rom. Er trage nicht mehr den Kardinalspurpur oder das dazugehörige Birett.

Kardinalskleidung statt weißer Papsttalar?

Der Regensburger Offizial Josef Ammer verweist auf Vorschläge, dass künftige Päpste nach ihrem möglichen Amtsverzicht wieder Kardinal werden und Kardinalskleidung tragen sollten statt etwa den weißen Talar des Papstes. Eine entsprechende Gesetzgebung gibt es aber derzeit noch nicht.

Der Berliner Kanonist Sebastian Klappert stellt fest, das Kardinalat sei "seinem Wesen nach kein Amt", sondern vielmehr "höchste kirchliche Würde" - auch wenn die Kardinäle neben ihrer Aufgabe zur Papstwahl auch als Helfer und Berater des Papstes fungieren und diverse Ämter in der Kirche bekleiden.

Appell: Kirchenrechtliche Fragen nach Amtsverzicht ordnen  

Die Eigenschaft der Kardinalswürde "als höchste kirchliche Dignität" spreche dafür, dass nach dem Amtsverzicht als Papst "der Titel und der damit verbundene Rang des Kardinals wieder aufleben". Vergleichbare Regelungen kenne auch das Staatsprotokoll europäischer Königshäuser.

Auch wird in der Literatur geäußert, in künftigen Fällen möge der zurückgetretene Papst nicht den Titel eines Papa emeritus, sondern den des emeritierten Bischofs von Rom tragen. Aus kirchenrechtlicher Sicht scheint es wünschenswert, die Fragen rund um einen Amtsverzicht des Papstes systematisch neu zu ordnen. 

Quelle:
KNA