Informationen zur geplanten Leistung für unter Dreijährige

Fünf Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld

Am Mittwoch wird das Kabinett voraussichtlich den Gesetzentwurf zum umstrittenen Betreuungsgeld beschließen. Nach Plänen der Regierung soll der Bundestag es in einem Schnellverfahren vor Sommerpause verabschieden. Ein Überblick über Konzept und Umsetzung des Betreuungsgeldes.

 (DR)

Wie kam es zu der Leistung?

Im Zuge der Pläne für den Ausbau der Krippenbetreuung rang der damalige CSU-Chef Edmund Stoiber der Ex-Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor sechs Jahren die Zustimmung für ein Betreuungsgeld ab. Es sollte danach die Erziehungsleistung der Eltern honorieren, die ihre unter dreijährigen Kinder zu Hause betreuen, und ein Signal für die Wahlfreiheit der Familien sein. Im Februar 2009 einigte sich die große Koalition von SPD und Union darauf, eine gesetzliche Zahlung von 2013 an in Aussicht zu stellen.



Nach der Bundestagswahl im September 2009 schrieb die schwarz-gelbe Regierung das Betreuungsgeld im Koalitionsvertrag fest. Dort ist jedoch auch ein allgemeiner Finanzierungsvorbehalt enthalten.



Ab wann soll das Betreuungsgeld gezahlt werden?

Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Betreuungsgeld zum 1. Januar 2013. Beantragen können es Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr. Sie erhalten zunächst 100 Euro monatlich. Ab

2014 soll der Zuschuss auch für Kinder im dritten Lebensjahr greifen. Dann wird er für alle auf 150 Euro monatlich angehoben.



Wer soll die Hilfe erhalten?

Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr, die keinen staatlich geförderten Kita-Platz in Anspruch nehmen, können laut Entwurf die Leistung beantragen. Dies gilt auch für Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen, während sie arbeiten. Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Geld auf die Transferleistung angerechnet; sie kommen damit nicht in den Genuss der Leistung. Es wird höchstens 24 Monate gezahlt. Auch Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 2012 geboren wurden, erhalten die Leistung nicht.



Wie viel Geld plant die Bundesregierung dafür ein?

Für das Jahr 2013 schätzt das Familienministerium die Kosten auf 400 Millionen Euro. Ab 2014 erhöhen sich die Kosten auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Opposition nennt dagegen Kosten von rund zwei Milliarden Euro, die auch aufgrund eines höheren Bürokratieaufwands entstünden.



Wer befürwortet die Leistung, wer ist dagegen?

Uneingeschränkt für das Betreuungsgeld sind die CSU und ein Großteil der CDU. Für die Opposition, aber auch für Teile der FDP und für eine Gruppe von Unionsabgeordneten ist die Leistung nicht tragbar. Ihre Begründung: Sie schaffe Fehlanreize und könne dazu beitragen, dass vor allem Eltern aus bildungsfernen Schichten ihre Kinder nicht in die Kita schicken und Kinder von Migranten dort um die Möglichkeit gebracht werden, Deutsch zu lernen. Das Geld für die staatliche Unterstützung solle besser in den Kita-Ausbau investiert werden, so die Gegner.



Die Wirtschaft ist gegen das Betreuungsgeld. Nicht zuletzt befürchten Vertreter, dass Frauen bei dem drohenden Fachkräftemangel in traditionelle Rollenmuster zurückfallen und ihre Erwerbstätigkeit zu lange unterbrechen. Die Kirchen haben sich unterschiedlich positioniert. Während die evangelische Kirche das Betreuungsgeld ablehnt, plädieren die katholischen Bischöfe sowie katholische Verbände für die Auszahlung der Leistung.



Der Caritasverband sieht die finanzielle Unterstützung eher kritisch. "Ein Betreuungsgeld, das nur bezahlt wird, wenn auf öffentliche Kinderbetreuung verzichtet wird, ist ungerecht und unterstützt die Wahlfreiheit von Eltern nicht", so Caritas-Präsident Peter Neher. Wie der Familienbund der Katholiken fordert die Caritas eine Anschlussleistung an das Elterngeld. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von derzeit 300 Euro solle für alle bis zum Ende der gesetzlichen Elternzeit gezahlt werden, so die beiden Verbände.