Indischer Bundesstaat verbannt Messwein

Kirche empört

Messwein ist der integrale Bestandteil der Heiligen Messe. Im indischen Bundesstaat Bihar gilt jedoch ein Alkoholverbot, das der asketische Regierungschef Nitish Kumar nun auch für christliche Gottesdienste durchsetzt.

Wein als integraler Bestandteil der Heiligen Messe / © Martin Jehnichen (KNA)
Wein als integraler Bestandteil der Heiligen Messe / © Martin Jehnichen ( KNA )

Der indische Bundesstaat Bihar hat der katholischen Kirche die Verwendung von Messwein im Gottesdienst untersagt. Andernfalls verstoße die Kirche gegen das seit Anfang April geltende komplette Alkoholverbot in Bihar, betonten Regierungsvertreter laut einem Bericht des asiatischen katholischen Pressedienstes Ucanews (Montag).

Messwein verstößt gegen Gesetz

Zunächst hatte die Regierung des Bundesstaats der katholischen Kirche noch erlaubt, Wein für die Heilige Messe zu nutzen. Doch jetzt stellte ein Regierungsvertreter klar: "Alle Arten von Alkohol sind im Bundesstaat verboten. Und die Verwendung von Messwein durch die Kirche verstößt gegen dieses Gesetz."

Jesuit Francis Thattaparambil, der für das kirchliche Weingut in der Erzdiözese Patna verantwortlich ist, sagte: "Ich rechne damit, dass nun jederzeit Offizielle kommen und das Weingut schließen werden." Das von Jesuiten betriebene Weingut habe seit mehr als 50 Jahren mit einer gesetzlichen Erlaubnis Wein hergestellt, so Thattaparambil.

"Wein ist Bestandteil der Liturgie"

Pater Devasia Mattathilany, Sprecher der Erzdiözese, will nun an die Regierung appellieren, das Verbot zu überdenken. Messwein sei "ein integraler Bestandteil der Liturgie".

Als Messwein wird der aus Trauben gewonnene Wein bezeichnet, der in der katholischen Eucharistiefeier, beim Abendmahl der Protestanten oder in der Heiligen Liturgie der Ostkirchen Verwendung findet.

Ausgehend vom letzten Abendmahl Jesu werden nach katholischer und orthodoxer Lehre in der Liturgie Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt. Die katholische Kirche stellt seit Jahrhunderten strenge Anforderungen an die Qualität dieses Weines. Im Kirchenrecht heißt es: "Der Wein muss naturrein und aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein." (Canon 924).


Quelle:
KNA