Zahl der Sterbehilfepatienten in Belgien steigt

Immer wieder wird auch eine Ausweitung des Gesetzes diskutiert

In Deutschland sorgt das Urteil zu Suizidbeihilfe für Diskussionen. In den Nachbarländern Belgien und Niederlande ist aktive Sterbehilfe längst legal. Und jedes Jahr nehmen immer mehr Menschen sie Anspruch.

Autor/in:
Von Franziska Broich
Beihilfe zum Suizid - eine schwierige Frage / © Corinne Simon (KNA)
Beihilfe zum Suizid - eine schwierige Frage / © Corinne Simon ( KNA )

Ein stummes Raunen ging durch Belgien, als Ende Oktober 2019 bekannt wurde, dass die belgische Paralympics-Siegerin Marieke Vervoort durch aktive Sterbehilfe ihr Leben beendet hatte. Die an einer unheilbaren Muskelkrankheit leidende Sportlerin hatte bereits vor Längerem angekündigt, auf diese Weise sterben zu wollen. Aktive Sterbehilfe in Belgien ist seit 2002 unter bestimmten Bedingungen legal.

Immer mehr Ältere

"Das Gesetz zur Sterbehilfe ist in der Bevölkerung immer bekannter; mehr Ärzte sind bereit, auf die Frage einzugehen", sagt der umstrittene Sterbehilfe-Arzt Wim Distelmans, als Anfang März die Zahlen für Belgien aus dem Jahr 2019 präsentiert werden. Wieder sind die Fälle aktiver Sterbehilfe gestiegen - genau wie in den 18 Jahren zuvor. Doch mit 12,6 Prozent fiel der Anstieg etwas stärker aus als in den Jahren zuvor. Distelmans führt das zum einen auf die Kenntnis des Gesetzes zurück und zum anderen darauf, dass immer mehr Menschen älter werden und sie nicht bis zum "bitteren Ende" leben wollen. 

Laut den aktuellen Zahlen starben im vergangenen Jahr in Belgien 2.655 Menschen durch aktive Sterbehilfe. 68 Prozent von ihnen waren über 70 Jahre und 39 Prozent über 80. Grund waren zumeist Krebserkrankungen (63 Prozent) oder eine Kombination verschiedener schwerer Krankheiten (17 Prozent). In knapp zwei Prozent der Fälle waren psychische Leiden der ursächlich.

Kritik wegen fehlender Kriterien

Aktive Sterbehilfe aufgrund von psychischen Leiden ist umstritten. Experten kritisieren, dass es keine objektiven klinischen Kriterien für eine unheilbare psychische Erkrankung gibt. Im Januar machte der Gerichtsprozess im Fall der 2010 durch aktive Sterbehilfe getöteten 38-jährigen Tine Nys europaweit Schlagzeilen. Es ging um die Frage, ob noch Möglichkeiten bestanden hätten, ihre psychischen Leiden zu heilen. Auf der Anklagebank saßen die drei behandelnden Ärzte von Nys. Die Familie der Patientin war vor Gericht gezogen, weil sie überzeugt ist, dass Tine Nys nicht unheilbar psychisch erkrankt war.

Gerichte müssen entscheiden

Das Gericht im belgischen Gent sprach die Ärzte frei. Die Familie kündigte Mitte Februar an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ein anderer belgischer Sterbehilfefall zu psychischen Beschwerden ist mittlerweile am Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) anhängig. Die Mutter des Belgiers Tom Mortier erhielt 2012 aktive Sterbehilfe. Mortier sagt, die Mutter habe lediglich eine vorübergehende psychische Erkrankung gehabt, die heilbar gewesen wäre. Der Prozess vor dem EGMR steht noch aus.

Immer wieder wird in Belgien und auch in den Niederlanden diskutiert, ob aktive Sterbehilfe auch für ältere Menschen ohne unheilbare Krankheit zugelassen werden soll. In Belgien stießen die flämischen Liberalen (Open VLD) zuletzt die Debatte an. Gegenwind erhält der Vorschlag unter anderem von den belgischen Christ- und Sozialdemokraten.

Gesetzliche Grauzone bei Demenz-Erkrankten

Experten kritisieren zudem, dass sich eine solche Sterbehilfe-Debatte zuerst mit der Situation dementer Menschen auseinandersetzen sollte. Ärzte, die Patienten mit starker Demenz aktive Sterbehilfe erteilen, handeln derzeit in einer gesetzlichen Grauzone. Einen ersten Schritt in diesen Fällen unternahm das belgische Parlament am 5. März 2020. Patientenverfügungen zur aktiven Sterbehilfe sollen künftig unbegrenzt gültig sein und nicht immer wieder erneuert werden müssen.

Der Ethiker Theo A. Boer schätzt unterdessen, dass sich in den Niederlanden mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe auch die Einstellung zu Tod und Sterben verändert hat. "Ursprünglich wollten wir den Menschen vor einem schrecklichen Sterben bewahren. Inzwischen wollen wir ihn von einem schrecklichen Leben erlösen", sagte Boer der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt". "Da hat sich etwas verschoben." In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe seit 2001 erlaubt; Boer saß von 2005 bis 2014 in einer Prüfungskommission, die über die Rechtmäßigkeit von solchen Fällen befindet.

Dass legale Möglichkeiten angenommen werden, wenn es sie gibt, zeigt das Beispiel Belgien. Dort war auch 2019 wieder ein minderjähriger Patient unter den Sterbehilfefällen. Belgien ist das einzige Land weltweit, in dem aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder erlaubt ist.


Quelle:
KNA
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