Das Düsseldorfer Schulministerium informiert in diesen Tagen Kindergärten und Grundschulen darüber, wie das zweistufige Testverfahren ablaufen soll. Eine Grundschullehrerin soll sich gemeinsam mit Erzieherinnen ein erstes Bild über die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder machen. Das geschieht zum Beispiel in Gruppenspielen. Die Überprüfung soll rund eine Stunde dauern. Werden Auffälligkeiten festgestellt, setzen die Pädagogen eine zweite so genannte Sprachstands-Feststellung an. Dafür werden speziell geschulte Grundschulpädagogen hinzugezogen.
Sprachförderung FÜR 60.000 Vierjährige?
Jede Grundschule soll mit drei in der Nähe gelegenen Kindertageseinrichtungen kooperieren. Das Ministerium geht davon aus, dass bis zu 60.000 Vierjährige eine Sprachförderung benötigen. Derzeit werden solche Kinder in sechsmonatigen "Crash-Kursen" zur Verbesserung des Sprachvermögens betreut. Die sollen künftig in noch niedrigerem Alter beginnen und nachhaltiger gestaltet werden: Die Förderprogramme werden bis zu zwei Jahre dauern. Bis zur Einschulung sollen die Sprachprobleme möglichst behoben sein.
Die pädagogische Verantwortung für die neuen Kurse werden die Kitas tragen. Entsprechende Konzepte werden derzeit erarbeitet.
Das Land stellt im kommenden Jahr für die Sprachförderung wie schon 2006 rund 17,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ab Januar sollen gut 2.000 Grundschullehrer in den 54 Schulamtsbezirken fortgebildet werden. Die Teilnahme an den Kursen sei in jedem Fall verpflichtend, betont das Schulministerium. Eltern, die das missachten, müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Die Landesregierung macht ernst. Denn Sprachprobleme, betont sie, seien keineswegs auf Ausländerkinder beschränkt, sondern zunehmend auch beim deutschen Nachwuchs festzustellen.
Im Frühjahr beginnen in NRW die Sprachtests für Vierjährige
Die Landesregierung macht ernst
Post vom Schulamt: Die Eltern der 175.000 Vierjährigen in Nordrhein-Westfalen können damit Anfang Januar rechnen. Die Behörde wird ihnen mitteilen, dass ihre Kinder im März zu einem Sprachtest antreten sollen. Die Prüfung in einer nahe gelegenen Kindertagesstätte ist verbindlich für alle. Das hat die Landesregierung im neuen Schulgesetz festgeschrieben. Sie reagiert damit auf die Tatsache, dass jedes dritte Kind in NRW im Vorschulalter Sprachprobleme hat und gefördert werden müsste.
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