Holocaust-Leugnung soll in der gesamten EU strafbar werden

Gegen das "Billigen, Leugnen oder Verharmlosen"

Holocaust-Leugner Richard Williamson hat in Großbritannien juristisch derzeit nichts zu befürchten. Das Abstreiten der Massenvernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten ist dort nicht strafbar. Noch nicht: Denn mit einem Beschluss vom November 2008 einigten sich die EU-Justizminister darauf, "das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Verbrechen" dieser Art in allen EU-Staaten unter Strafe zu stellen. Höchststrafen sollen dabei mindestens ein bis drei Jahre betragen, können aber auch von den Mitgliedstaaten noch höher gesetzt werden.

Autor/in:
Christoph Lennert
 (DR)

Die 27 EU-Mitglieder gaben einander zwei Jahre Zeit, den Beschluss in ihr nationales Recht umzusetzen. Spätestens im Dezember 2010 müsste demnach auch Großbritannien das Holocaust-Leugnen unter Strafe stellen. Von einer Strafverfolgung absehen können die EU-Staaten allerdings dann, wenn die Äußerungen nicht geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, oder wenn sie keine Drohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen enthalten. Spielraum für juristische Interpretation bleibt also. Wie im «Fall Williamson» in Großbritannien geurteilt würde, lässt sich folglich nicht wirklich einschätzen.

Die Ausnahmen und juristischen Feinheiten wurden in den einstimmig verabschiedeten Rahmenbeschluss der EU vor allem auf britisches Betreiben aufgenommen. Dort, aber auch in Skandinavien, herrschte die Sorge, dass die Meinungsfreiheit zu stark eingeschränkt werden könnte. Auch in skandinavischen Ländern konnten NS-Schriften und -Apologien in der Vergangenheit häufig ungehindert verbreitet werden. Diese Länder müssen oder mussten ihre Gesetze ändern.
Deutschland übrigens auch: Hier war in der Vergangenheit nur das Leugnen des Holocaust strafbar, nicht aber das Leugnen anderer Völkermorde.

Sieben Jahre brauchte es, bis die EU-Staaten sich auf die gemeinsamen Strafen gegen Holocaust-Leugnung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einigten. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission stammte schon aus dem Jahr 2001. Die Arbeiten blieben über Jahre eingestellt, als sich keine Einigkeit abzeichnete.

Zunächst hatte vor allem Italien blockiert. Später waren es die
Mittel- und Osteuropäer, die mit neuen Forderungen die Einigung schwierig machten: Sie wollten ein Verbot aufnehmen, stalinistische Verbrechen in ihren Staaten zu leugnen. Dazu kam es dann aber nicht. Nun heißt es, strafbar sei das Leugnen von «Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen» im Sinne der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sowie von Verbrechen, wie sie vom Nürnberger Militärtribunal nach dem Zweiten Weltkrieg definiert wurden.

Der EU-Kompromiss fand sich schließlich im Frühjahr 2007 unter deutscher EU-Präsidentschaft. Ein «wichtiges politisches Signal» sah Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) damals darin. Doch auch danach dauerte es noch mal fast 20 Monate, bis sieben Parlamente in EU-Staaten ihre Vorbehalte aufgaben und der Beschluss auch formell angenommen werden konnte. Wie wirkungsvoll die Regelung in der Praxis sein wird, lässt sich freilich erst einschätzen, wenn alle EU-Staaten tatsächlich ihre Gesetze angepasst haben.
Wiedervorlage im Winter 2010.