Hessens Justizministerin will erzwungenes Kinderfasten

Schutz greift nicht ausreichend

bestrafen. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann will Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder im Ramadan zum Fasten zwingen, künftig strafrechtlich verfolgen lassen. 

 (DR)

"Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus. Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein", sagte Kühne-Hörmann der "Bild"-Zeitung (Donnerstag). Zuvor hatten demnach mehrere Schuldirektoren negativen Konsequenzen des Fastens muslimischer Schüler für ihre Mitarbeit im Unterricht beklagt.

Für die Politikerin steht fest, dass der Schutz des Kindeswohls zwar an vielen Stellen im Strafgesetzbuch (StGB) abgesichert sei, aber hier eben noch nicht ausreichend greife. So sehe etwa der Paragraf 171 StGB bei "Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Ministerin für Erweiterung des Paragrafen 171

"Dieser strafrechtliche Schutz reicht im Moment aber noch nicht aus, um Kinder und Jugendliche vollumfänglich in ihrer ungestörten Entwicklung und freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu schützen." Die Ministerin schlägt eine Erweiterung des Paragrafen vor. "Ich bin dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich - und damit vor Gericht - verantworten müssen", so die CDU-Politikerin.

Sie sieht noch weitere Ansatzpunkte für eine Gesetzesverschärfung zu Stärkung des Kindeswohls. Das Thema Kindeswohl und die Verletzung der Erziehungspflicht sei zwar zum Beispiel in Bezug auf die sogenannten IS-Mütter debattiert worden. Aber wenn "Mädchen gegen ihren Willen zur Gesichts- und Körperverhüllung gezwungen oder zum Verzicht auf bestimmte Freizeitaktivitäten", zum Beispiel Kino- oder Gaststättenbesuche genötigt würden, sei dies noch kein Thema. "Wir sollten deshalb damit anfangen, entsprechende Regeln zu setzen", sagte die hessische Justizministerin weiter.

 

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) / © Uwe Anspach (dpa)
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) / © Uwe Anspach ( dpa )
Quelle:
KNA
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