Herrmann sieht keine weiteren Auswirkungen durch Kruzifix-Urteil

Verzicht "der falsche Weg"

Das sogenannte Kruzifix-Urteil aus dem Juli 2025 hat laut dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann keine weiteren Auswirkungen für Bayerns Schulen. Bei Konflikten setze man weiter auf Ausgleich, ein Verzicht sei der falsche Weg.

Leeres Klassenzimmer mit Kruzifix / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Leeres Klassenzimmer mit Kruzifix / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Das sagte Herrmann im Interview der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost". 

Im Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein Kruzifix an einer Schule die negative Religionsfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt habe. Diese hatten das betreffende staatliche Gymnasium bereits mit dem Abitur verlassen. Negative Religionsfreiheit meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben.

Bei Konflikten nach Lösungen suchen

Herrmann sagte der Zeitung, das Urteil habe lediglich die Situation dieser beiden Schülerinnen betroffen. Komme es in Klassen wegen eines Kreuzes zu Konflikten, suche die Schulleitung nach einer konsensfähigen Lösung. "Dabei wird versucht, die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse zu achten und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen", so der Politiker.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU. / © Pia Bayer (dpa)
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU. / © Pia Bayer ( dpa )

Er halte es für den falschen Weg, sich von der Symbolik des Kreuzes zu verabschieden, da das gesamte Wertefundament von christlich-abendländischer Kultur und Prägung durchdrungen sei. 

"Eine Verbannung von Kreuzen aus den Schulen würde auch kein einziges Problem lösen. Im Gegenteil: Gerade das laizistische Frankreich zeigt doch, dass Konflikte dann weiter latent schwelen und irgendwann auf gewaltvolle Weise ausbrechen." 

Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.

Kruzifix, Kopftuch, Burkini - Wichtige Urteile zum Glauben in der Schule

Wie viel Platz wollen und müssen wir Religion in der Schule einräumen? Diese Frage hat Gerichte in Deutschland nicht nur im Zusammenhang mit dem sogenannten Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2003 beschäftigt. Auch andere Gerichtsentscheidungen sorgten bundesweit in den vergangenen Jahren für Aufsehen. Zu einem der bekanntesten Fälle gehört das sogenannte Kruzifix-Urteil. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass in Klassenzimmern keine Kruzifixe hängen dürfen. Zur Begründung hieß es, es widerspreche der Religionsfreiheit.

Das Kreuz in der Schule  / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Das Kreuz in der Schule / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA