Hass im Netz - Frankreich nimmt sich Deutschland als Vorbild

 (DR)

Frankreich will dem deutschen Beispiel beim Umgang mit Hass im Netz folgen. Die französische Nationalversammlung billigte mit sehr großer Mehrheit einen Gesetzesentwurf, der Plattformen im Netz dazu verpflichtet, hasserfüllte Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Die Abgeordneten votierten in erster Lesung mit 434 zu 33 Stimmen für den Gesetzesentwurf.

In Deutschland gilt das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es schreibt ebenfalls vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen - und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Außerdem müssen die Plattformen konkrete Anlaufstellen benennen, bei denen man Hasspostings melden kann. Es drohen Strafen in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.

Der französische Gesetzestext sieht nun vor, dass Plattformen mit den Gerichten zusammenarbeiten müssen. Für die Bekämpfung von Hass im Netz sollen künftig eine eigene Staatsanwaltschaft und ein eigenes Gericht zuständig sein. Ende Juni hatte sich Facebook bereiterklärt, künftig bei Hasskommentaren in dem sozialen Netzwerk die IP-Adressen an französische Gerichte übermitteln. Mit der IP-Adresse kann man die Rechner im Netz und damit häufig die Computer-Anwender ausfindig machen, weil die Adressen einem bestimmten Online-Anschluss zugeordnet sind.

Außerdem soll dem französischen Gesetzestext zufolge das Meldesystem für Nutzer einfacher und einheitlicher werden. Ähnlich wie in Deutschland soll den Plattformen eine empfindliche Strafe drohen, wenn sie entsprechende Inhalte nicht entfernen - und zwar bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes. (dpa, 9.7.2019)