Hamburger Islamverbände gegen Kopftuchverbot

"Keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen"

Als "Phantomdebatte" hat der Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg die deutschlandweite Diskussion um ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren bezeichnet.

Schülerin mit Kopftuch / © Oliver Berg (dpa)
Schülerin mit Kopftuch / © Oliver Berg ( dpa )

Die Befürworter ignorierten anscheinend die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit eines solchen Verbots, sagte die Schura-Bildungsbeauftragte Özlem Nas am Montagabend in Hamburg. Danach wäre ein Kopftuchverbot ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und die Elternrechte. Das habe 2017 auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Rechtsgutachten dargelegt.

Gefährdung der Mädchen?

Zudem gebe es für eine Zunahme erzwungenen Kopftuchtragens in Schulen und Kindergärten, wie manche Befürworter behaupteten, keinerlei Belege, sagte Nas. "Mir sind keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, aus denen die behauptete Gefährdung der Mädchen herleitbar wäre." Auch wäre ein Kopftuchverbot eher kontraproduktiv. Wenn Druck ausgeübt würde, das Tuch abzulegen, bringe das die Mädchen in Konflikte mit ihrer religiösen Identität und der religiösen Praxis im Elternhaus.

Die Schura wies darauf hin, dass islamrechtlich ein vorpubertäres Tragen des Kopftuchs nicht vorgesehen sei. Auch das Tragen eines Kopftuchs aus Zwang sei untersagt. Die Debatte war von der Integrationsbeauftragten der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Serap Güler (CDU), angestoßen worden. Sie sprach von einer "Sexualisierung" von Kindern. Es könne keine weiblichen Reize geben, die ein Mädchen im Kindergarten oder in der Grundschule verhüllen müsste, betonte die Politikerin. Schulexperten lehnten ein Verbot ab.


Quelle:
KNA