Das oberste griechische Gericht, der Areopag, entschied, dass das heute neunjährige Kind den Namen jenes oder jener Heiligen tragen solle, die die griechisch-orthodoxe Kirche an seinem Geburtstag verehrt, berichtete die "Griechenland-Zeitung" am Sonntag. In dem Fall sei das der 16. September.
Auch Datum und Ort der Taufe legte die Justiz laut Bericht fest, da sich die Eltern - der Vater Anwalt, die Mutter Justizangestellte - auch darüber seit der Geburt nicht einig werden konnten. Beide Elternteile hätten darauf beharrt, dass das Neugeborene den Namen der jeweiligen Großmutter tragen solle.
"Kompromiss" eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht ab
Den "Kompromiss" eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht laut der Zeitung ab. Zur Begründung führte es an, eine derart lange Namensgebung könne die psychoemotionale Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen.