Griechisches oberstes Gericht bestimmt Kindesnamen nach Tagesheiligen

Uneinigkeit seit der Geburt

Ein geschiedenes Paar konnte sich nicht auf den Namen des Kindes einigen. Deswegen hat Griechenlands oberstes Gericht ein so salomonisches wie religiös orientiertes Urteil getroffen. Auch Datum und Ort der Taufe legte die Justiz fest.

Taufe eines Säuglings (shutterstock)

Das oberste griechische Gericht, der Areopag, entschied, dass das heute neunjährige Kind den Namen jenes oder jener Heiligen tragen solle, die die griechisch-orthodoxe Kirche an seinem Geburtstag verehrt, berichtete die "Griechenland-Zeitung" am Sonntag. In dem Fall sei das der 16. September.

Auch Datum und Ort der Taufe legte die Justiz laut Bericht fest, da sich die Eltern - der Vater Anwalt, die Mutter Justizangestellte - auch darüber seit der Geburt nicht einig werden konnten. Beide Elternteile hätten darauf beharrt, dass das Neugeborene den Namen der jeweiligen Großmutter tragen solle.

"Kompromiss" eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht ab

Den "Kompromiss" eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht laut der Zeitung ab. Zur Begründung führte es an, eine derart lange Namensgebung könne die psychoemotionale Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen.

Griechenland und der Vatikan

Griechenland, in dem das orthodoxe Christentum Staatsreligion ist, und der Vatikan unterhalten seit 1979 diplomatische Beziehungen.

Laut einer Erhebung von 2018 bekennen sich 96 Prozent der 10,7 Millionen Bewohner zum orthodoxen Glauben. Die Zahl der Katholiken wird mit 134.000 beziffert (1,25 Prozent).

Von den elf katholischen Diözesen Griechenlands gehören zwei der armenisch- und der griechisch-katholischen Kirche an. Gut ein Prozent der Einwohner betrachten sich als Atheisten und 1,7 Prozent als konfessionslos oder Agnostiker. (KNA, 17.10.2020)

Die Flaggen Griechenlands und des Vatikans / © esfera (shutterstock)
Die Flaggen Griechenlands und des Vatikans / © esfera ( shutterstock )
Quelle:
KNA