Katholiken in NRW wählen Pfarrgemeinde-Gremien

"Gremien von unschätzbarem Wert"

In den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern stehen am Wochenende Wahlen an. Die rund 6,5 Millionen Katholiken im bevölkerungsstärksten Bundesland sind aufgerufen, die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu zu wählen.

Kirchenvorstandswahl / © Jörg Loeffke (KNA)
Kirchenvorstandswahl / © Jörg Loeffke ( KNA )

Das Territorium Nordrhein-Westfalens teilen sich die Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.

Pfarrgemeinderäte oder Pfarreiräte (Bistum Münster) sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten einer Pfarrei mitverantwortlich; Kirchenvorstände für die Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten und die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen. Pfarrgemeinderatswahlen finden in den NRW-Bistümern alle vier Jahre und Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre statt. Alle zwölf Jahre - auch 2021 - fallen sie zusammen.

Wahlen in Zeiten großer Verunsicherungen

Im Erzbistum Köln rufen der Apostolische Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, und der oberste Laienvertreter, Diözesanratsvorsitzender Tim Kurzbach, gemeinsam zur Teilnahme an der Wahl auf. "In Zeiten großer Verunsicherungen und großer Herausforderungen in Staat, Gesellschaft und Kirche - insbesondere auch im Erzbistum Köln - seien verlässliche und demokratische Strukturen und Gremien von unschätzbarem Wert", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben.

Unterschiedliches Wahlalter

Bei den Pfarreigemeinderatswahlen dürfen alle Katholikinnen und Katholiken ihre Stimme abgeben, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben. Bei den Kirchenvorstandswahlen, bei der die Hälfte der Mandate neu vergeben wird, sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren wahlberechtigt.


Quelle:
KNA
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