Sant'Egidio dringt auf verstärktes Engagement gegen die Todesstrafe

Globaler Einsatz für eine Kultur des Lebens

Im August diesen Jahres hatte Papst Franziskus den katholischen Katechismus dahingehend geändert, dass die Todesstrafe "unzulässig ist". Doch in vielen Ländern ist sie nach wie vor Praxis. Dagegen will die Gemeinschaft Sant'Egidio angehen.

Jesus-Bild in einer Gefängniszelle / © N.N. (KNA)
Jesus-Bild in einer Gefängniszelle / © N.N. ( KNA )

Die katholische Gemeinschaft Sant'Egidio ruft zum Einsatz gegen die Todesstrafe auf. In den vergangenen Jahren und insbesondere 2018 habe sich viel getan, erklärte die Organisation.

Allerdings behielten 58 Länder der Welt die Praxis der Todesstrafe weiterhin bei. Insbesondere in den Krisengebieten des Nahen Ostens steige die Zahl der Vollstreckungen, die Türkei denke über eine Wiedereinführung der Todesstrafe nach. Der globale Einsatz für eine Kultur des Lebens sei daher weiterhin "dringend erforderlich", so Sant'Egidio.

Aktionstag angekündigt

Am Freitag findet der Aktionstag "Cities for Life" (dt. Städte für das Leben) statt, wie die Organisation ankündigte. Zuletzt hatten sich daran weltweit über 2.000 Städte beteiligt, in Deutschland etwa 250. So würden bekannte Gebäude beleuchtet, Konferenzen und Lesungen veranstaltet, Schulprojekte durchgeführt oder Unterschriften gesammelt.

Im August dieses Jahres hatte Papst Franziskus den katholischen Katechismus dahingehend geändert, dass die Todesstrafe "unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Die Kirche setze sich daher "mit Entschiedenheit" für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein.

In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.

Positives Signal aus Deutschland

Sant'Egidio verweist zudem auf ein "positives Signal" aus Deutschland: In Hessen war im Oktober die Todesstrafe endgültig außer Kraft gesetzt worden. Eine Volksabstimmung in dem Bundesland, in der 83,2 Prozent der Wähler für die Aufhebung stimmten, hatte allerdings nur formale Bedeutung: Laut Grundgesetz-Artikel 102 ist die Todesstrafe "abgeschafft", und das Verfassungsrecht des Bundes bindet alle Bundesländer.


Quelle:
KNA
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