Gewerkschaftsbund ist gegen höheres Renteneintrittsalter

"Völlig inakzeptabel"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die jüngsten Vorschläge von Arbeitgebern zur Entlastung von Betrieben bei den Sozialabgaben zurückgewiesen. "Ein höheres Renteneintrittsalter ist völlig inakzeptabel", betonte die Vorstandschefin.

Koalitionseinigung im Grundrentenstreit  / © Mohssen Assanimoghaddam (dpa)
Koalitionseinigung im Grundrentenstreit / © Mohssen Assanimoghaddam ( dpa )

"Das wäre de facto eine Rentenkürzung für die Menschen, die einer stark belastenden Tätigkeit nachgehen. Denn wer härter arbeitet, stirbt früher", sagte die Vorständin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Anja Piel, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". 

Viel nachhaltiger sei es, "weiterhin für eine hohe Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und Migranten und Migrantinnen, zu sorgen."

Bürger sollen länger arbeiten 

Eine von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eingesetzte Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung hatte zuvor empfohlen, dass Bürger länger arbeiten sollten, um Betriebe bei den Sozialabgaben zu entlasten und die Beiträge stabil zu halten.

Nur mit konsequenten Reformen könne erreicht werden, dass die Beitragsbelastung dauerhaft unter 40 Prozent bleibe, heißt es in einem am Donnerstag vorgestellten Bericht.

Renteneinstieg an Lebenserwartung anpassen?

Konkret empfiehlt die Kommission, dass die Regelaltersgrenze für den Renteneinstieg ab 2031 weiter heraufgesetzt wird. Sie soll automatisch an die seit Jahren steigende Lebenserwartung gekoppelt werden: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen ein Dreivierteljahr länger arbeiten. 

Wer vorzeitig in Rente geht, soll höhere Abschläge in Kauf nehmen müssen als bisher - wer freiwillig länger arbeitet, höhere Zuschläge bekommen.

Warnung vor steigenden Sozialabgaben 

Wirtschaftsverbände warnen seit langem vor steigenden Sozialabgaben. Aktuell summieren sich Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung auf rund 40 Prozent des Bruttolohns. 

Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. (dpa /14.08.20)