Gewalttat von Bottrop lenkt den Blick auf umstrittene Begriffe

Warum die richtige Wortwahl wichtig ist

Nach den Gewalttaten in Bottrop und Amberg wird das neue Jahr von einer alten Debatte eingeholt: Sie kreist um Worte wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Terrorismus und Amok. Doch was bedeuten die Begriffe, die zum Teil falsch verwendet werden?

Autor/in:
Paula Konersmann
 (DR)

Sprache ist nicht neutral. Die Wahl der Worte prägt vielmehr die Wahrnehmung der Realität entscheidend. Das ist aktuell wieder zu beobachten, wenn über die Geschehnisse in Bottrop und Amberg gesprochen wird.

Was ist in Bottrop und Amberg passiert?

Im Fall des Autofahrers, der in der Silvesternacht in Bottrop seinen Wagen in eine Fußgängergruppe steuerte, gehen Staatsanwaltschaft und Polizei derzeit von einem gezielten Anschlag "mit möglicherweise fremdenfeindlichem Hintergrund" aus.

Manche Experten, etwa der Soziologe Matthias Quent, halten es für gerechtfertigt, die Tat aufgrund dieser politischen Dimension als Terrorismus einzustufen.

Wann spricht man von Terrorismus?

Der Begriff geht auf das lateinische Wort "terror" (dt. Furcht, Schrecken) zurück. Terroristische Gewalttaten wollen mit Hilfe von Angst und Unsicherheit politische oder ideologische Ziele durchsetzen und Gesellschaften erschüttern. Im Fall von Bottrop sprach NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dagegen von "persönlicher Betroffenheit und Unmut" bei dem Täter, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) von einer "offensichtlich fremdenfeindlich motivierten Amokfahrt".

"Amok" leitet sich vom malaischen Wort "amuk" (dt. wütend, rasend) ab. Bei Amokläufen handelt es sich um scheinbar wahllose Angriffe – im Gegensatz zu gezielten Attacken auf eine bestimmte Opfergruppe. Nach Einschätzung des Experten Quent schließen sich Amok und Terrorismus, psychische und politische Motive, allerdings nicht immer aus. Im Fall von Bottrop, sagte er im Interview bei Spiegel Online, greife der Begriff Amok allein "eindeutig zu kurz". Quent verwies auf eine Aussage des Täters in dessen Vernehmung, nach der die vielen Ausländer in Deutschland ein Problem seien.

War der Täter also ein Ausländerfeind?

An der Beschreibung der Tat als "ausländer- bzw. fremdenfeindlich" erhitzen sich derzeit die Gemüter. Der Täter habe Menschen nicht aufgrund ihrer Pässe, sondern aufgrund äußerer Merkmale angegriffen: Insofern handle es sich um eine rassistische Tat, argumentieren Beobachter auf Twitter.

Wer den Vorfall als "fremdenfeindlich" beschreibe, markiere die Opfer als "Fremde". Soziologe Quent sagte bei Zeit Online, alternativ könne man von einem "Vorurteils- oder Hassverbrechen oder auch von Rechtsterrorismus" sprechen.

Was sind Hassverbrechen?

In den USA und Großbritannien haben "hate crimes" eigenständige strafrechtliche Relevanz. Dabei handelt es sich um Straftaten, die sich gezielt gegen Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe richten, etwa Ausländer, aber auch Obdachlose oder Transgender-Personen.

Entscheidend ist, dass sich das Verbrechen nicht ausschließlich gegen eine einzelne Person richtet, sondern gegen die soziale Gruppe, der das Opfer angehört.

Wie wird politisch motivierte Kriminalität in Deutschland erfasst?

Seit 2001 wird politisch motivierte Kriminalität auch in Deutschland erfasst. Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst gruppiert Straftaten in mehreren Stufen ein. Eines der Themenfelder heißt "Hasskriminalität".

In diesem Themenfeld gibt es Unterkategorien, etwa "antisemitisch", "islamfeindlich" oder "antiziganistisch".

Was ist Rassismus?

Heutige Kontroversen entstehen bisweilen dadurch, dass eine enge und eine weite Bedeutung des Begriffs Rassismus parallel verwendet werden. Die enge Bedeutung meint eine Einteilung von Menschen in biologische "Rassen" mit genetisch vererbbaren Eigenschaften. Diese Vorstellung ist wissenschaftlich seit langem widerlegt.

Besonders weit fasst hingegen der tunesisch-französische Soziologe Albert Memmi den Begriff: "Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen." So definiert, kann sich Rassismus auch etwa auf die religiöse Überzeugung eines Menschen beziehen.


Abgesperrter Bereich nach Amokfahrt in Bottrop / © Marcel Kusch (dpa)
Abgesperrter Bereich nach Amokfahrt in Bottrop / © Marcel Kusch ( dpa )
Quelle:
KNA