Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

 (DR)

LEIHARBEIT ist weit verbreitet - aber relativ mäßig bezahlt. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten die 728 000 Leih- oder Zeitarbeitskräfte in Vollzeit Ende 2015 im Schnitt monatlich 1285 Euro brutto weniger als Vollzeitbeschäftigte insgesamt. Leiharbeitnehmer profitieren nicht von den Tarifverträgen der Stammbeschäftigten. Die darin enthaltenen in der Regel höheren Löhne und weitere Vergünstigungen gehen an ihnen vorbei.

WERKVERTRÄGE sind ebenfalls weit verbreitet - allein in der Metall- und Elektroindustrie lagern laut einer Betriebsräteumfrage der IG Metall 69 Prozent der Unternehmen Arbeiten durch Werkverträge aus. Gewerkschafter bemängeln, teils würden ganze Betriebsteile ausgelagert, damit die Beschäftigten schlechter bezahlt werden können. Während die Arbeitgeber Leiharbeit und Werkverträge als Mittel zu mehr Flexibilität verteidigen, sehen die Gewerkschaften darin vielfach eine Strategie, Löhne zu drücken und Mitbestimmungs- und Sozialstandards auszuhebeln. (dpa/Stand 31.03.17)