Gericht weist Klagen gegen Bauten an St. Gereon zurück

Niederlage für Kölner Gemeinde

Für die Gemeinde St. Gereon ist das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts eine herbe Niederlage. Die Richter sehen anders als viele Gemeindemitglieder den Denkmalschutz durch die Umbauten im Gerling-Viertel nicht berührt.

 (DR)

Das Verwaltungsgericht sieht durch den Bau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern gegenüber der romanischen Kirche den Denkmalschutz nicht beeinträchtigt. Es wies am Mittwoch zwei Klagen der katholischen Gemeinde St. Gereon gegen die geplanten Gebäude mit fünf Vollgeschossen und einem zurückgestaffelten sechsten Geschoss zurück. Die Kirche liege an der entgegengesetzten Seite des Platzes am Gereonskloster. Der denkmalrechtliche Umgebungsschutz von St. Gereon werde durch die Baugenehmigungen nicht verletzt, heißt es in dem Urteil.



In einem früheren Verfahren hatte die Kirchengemeinde erfolgreich gegen die Aufstockung eines Gebäudes in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche geklagt. Sie kann gegen die neuerlichen Urteile beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen, wie es hieß. (AZ 4 K 156/11 und 4 K 3691/11).



Kardinal Meisner: "der Wirtschaftlichkeit geopfert"

Auch der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hatte die Baupläne kritisiert. Es dränge sich der Eindruck auf, "dass die architektonisch und geistlich über Generationen entstandene Einheit im Viertel rund um die Basilika St. Gereon der Wirtschaftlichkeit geopfert werden soll", so der Kardinal.



Im sogenannten Gerling-Viertel sind zahlreiche Neu- und Umbaumaßnahmen geplant, darunter auch am Gereonskloster, dem Vorplatz der St. Gereons-Basilika. Kirchengemeinde und die Bürgerinitiative Gereonsviertel halten die geplanten Bauten für deutlich zu hoch und befürchten eine Beeinträchtigung des Blicks auf die romanische Kirche.