Gericht weist Auskunftsklage gegen Erzbistum Köln ab

 (DR)

Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag eine Auskunftsklage des Recherchezentrums "Correctiv" ab. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit.

Das Erzbistum kann laut Gericht nicht als staatliche Behörde gesehen werden, gegen die entsprechend Paragraf 4 des Landespressegesetzes ein Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann. Zwar werde die Kirchensteuer mit Hilfe der Finanzämter eingezogen, doch handele es sich dabei um die Mitgliederbeiträge. "Es sind nicht öffentliche Mittel des Staates." Das Gericht ließ eine Berufung gegen die Entscheidung zu.

"Correctiv" wollte mit der Klage erfahren, ob das Vermögen der Erzdiözese möglicherweise klimaschädlichen Öl- oder Gasfirmen zugutekommt. Es gehe um die Frage, ob die Kirche "ihr Geld so anlegt, dass die Schöpfung bewahrt wird", erklärte "Correctiv"-Reporterin Annika Joeres.

Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung. Es teile die Auffassung des Gerichts, dass die Erzdiözese keine Behörde sei, betonte Sprecher Christoph Heckeley. Informationen über Finanzanlagen gebe die Erzdiözese nicht heraus, weil diese stets nur eine Momentaufnahme darstellten und der Bewegung nicht gerecht würden.

"Correctiv"-Vertreterin Annika Joeres erklärte: "Wir werden weiter dran bleiben." Es sei nicht nachzuvollziehen, warum sich die katholische Kirche so vehement und ausdauernd dagegen wehre, ihre Investitionen offen zu legen. "Correctiv"-Anwalt Thorsten Feldmann betonte, dass das Gericht die Berufung zugelassen habe. Die Rechtsfrage sei letztverbindlich nicht geklärt und bedürfe daher einer obergerichtlichen Klärung.

Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat schließt laut Finanzbericht 2017 Investitionen aus, die etwa in Verbindung mit der Produktion von Abtreibungs- oder Verhütungsmitteln, Pornografie, Korruptionsvorwürfen, Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, der Rüstungsindustrie oder Vorwürfen schwerer Umweltverschmutzungen stehen. (KNA, 14.06.2019)