Gericht stuft "Scharia-Polizei" als nicht strafbar ein

Urteil in Wuppertal

Die Patrouille der "Scharia-Polizei" in Wuppertal sorgte vor einem Jahr für bundesweite Empörung und den Ruf nach harten Strafen. Nun sagt das dortige Landgericht: Der Auftritt in den Warnwesten war nicht strafbar.

"Scharia-Polizei" (dpa)
"Scharia-Polizei" / ( dpa )

Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal ist nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab. Von den handelsüblichen grell-orangen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah-Police" sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Dies sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber eine Voraussetzung.

Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet haben soll. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Lau gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene. Laut Verfassungsschutz ist er ein "ideologisches Bindeglied" salafistischer Netzwerke.

Staatsanwaltschaft will gegen Urteil Beschwerde einlegen

Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police". Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet.

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an, sobald der Beschluss zugestellt sei. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen etwaige weitere Auftritte der Scharia-Polizei erneut strafrechtlich vorgehen.

Zentralrat der Muslime hatte Aktion kritisiert

Insgesamt war Anklage gegen neun Männer im Alter von 24 bis 34 Jahren erhoben worden. Die Islamisten hatten zusätzlich mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone) erhoben. Darauf sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.

Die Bundes- und die NRW-Landesregierung hatte gegen die Umtriebe Stellung bezogen. Auch der Zentralrat der Muslime hatte die Aktion der Islamisten scharf kritisiert. Das Uniformierungsverbot im Versammlungsrecht geht auf die militanten Aufzüge von Hitlers SA zurück. Schon in der Weimarer Republik gab es dagegen vereinzelt regionale Uniformverbote.


Quelle:
dpa