Gemeinsame Erklärung zur Rechtsfertigungslehre

 (DR)

Die 1999 in Augsburg unterzeichnete "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" (GER) wurde vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen und dem Lutherischen Weltbund (LWB) erarbeitet. Das Dokument steht im Zusammenhang des lutherisch/römisch-katholischen Dialogs auf Weltebene, der 1967 aufgenommen wurde. Großen Einfluss hatte auch der deutsche Studienprozess "Lehrverurteilungen kirchentrennend?", der vom Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen 1986 mit einem umfangreichen Dokument abgeschlossen wurde.

Die GER stellt unter anderem fest, dass "ein Konsens in Grundfragen der Rechtfertigungslehre" erreicht ist und damit die gegenseitigen Verurteilungen des 16. Jahrhunderts die Kirchen heute nicht mehr treffen. Lutheraner und Katholiken sind sich darin einig, dass sich der Mensch Gott gegenüber in keiner Weise auf seine eigenen Bemühungen berufen kann. Er ist allein auf die rettende Gnade Gottes angewiesen. Mit der GER ist allerdings noch keine Einheit der beiden Kirchen erreicht, eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen Katholiken und Lutheranern steht noch aus. (kna, 25.10.2017)