Gemeindegesang und Kirchenmusik in NRW

 (DR)

Gemeindegesang in NRW
Gemeindegesang in kirchlichen Räumen ist bei einer Inzidenz kleiner 35 ohne Beschränkungen möglich. Beim Singen wird das Tragen von Alltagsmasken empfohlen.

Gemeindegesang in kirchlichen Räumen ist bei einer Inzidenz größer bzw. gleich 35 zulässig, wenn alle Teilnehmer sind geimpft, genesen oder getestet (kein Selbsttest) oder
alle Teilnehmer tragen FFP-2 Maske. Im Freien ist Gemeindegesang auch bei einer Inzidenz größer bzw. gleich 35 mit Alltagsmaske möglich.

Chorgesang im Gottesdienst
In NRW können Chorgruppen im Gottesdienst singen. Bei einer Inzidenz kleiner 35 gelten dabei keine Einschränkungen. Bei einer Inzidenz größer bzw. gleich 35 empfehlen wir, dass die Gesamtzeit des Singens bei einer Raumhöhe bis 5 Metern nicht über 5 Minuten liegt, bei Raumhöhen bis 10 Metern nicht über 10 Minuten, bei Raumhöhen bis 20 Metern nicht über 20 Minuten und bei Raumhöhen über 20 Metern nicht über 30 Minuten. Wir empfehlen insgesamt einen zurückhaltenden Umgang mit dem Chorgesang. Chöre können nur ohne Maske proben, wenn alle Chormitglieder geimpft, genesen oder PCR-getestet sind. Kinder- und Jugendchöre können ohne weitere Auflagen proben. 

Hinweis: Seit dem 20. August wird nur noch zwischen der Inzidenz kleiner 35 und größer 35 bzw. gleich 35 unterschieden. Für Kommunen mit einer Inzidenz kleiner 35 gelten die in der Tabelle festgelegten Regelungen der Inzidenzstufe 0, für Kommunen mit einer Inzidenz größer bzw. gleich 35 gelten die in der Tabelle festgelegten Regelungen der Inzidenzstufe 2.
Ist die landesweite Inzidenz größer bzw. gleich 35, gelten landesweit die strengeren Regeln der vormaligen Inzidenzstufe 2. (Erzbistum Köln, 01.09.2021)