Gegenpapst

Stichwort

Ein Gegenpapst ist ein Konkurrent zu einem legitimen Papst. Zu einer solchen Situation konnte es durch eine Doppelwahl kommen, wenn das Wählerkollegium gespalten war und beide Seiten auf der Rechtmäßigkeit ihres Kandidaten bestanden. Die andere Möglichkeit war die gezielte Erhebung eines Papstes als politisches Druckmittel in der Auseinandersetzung zwischen weltlicher Macht und Papsttum. Das Resultat war in beiden Fällen eine Kirchenspaltung (Schisma).

 (DR)

Die Gegenpäpste stammten mit wenigen Ausnahmen aus dem Kreis der Papstwähler, also erst aus den Reihen des römischen Klerus, später aus dem Kardinalskollegium. Sie konnten sich meist nur so lange halten, wie es die sie stützenden Kräfte erlaubten. Anschließend mussten sie sich unterwerfen und wurden von einer Synode verurteilt, etwa zu lebenslanger Klosterhaft. Bis zum späten Mittelalter wurden alle Weiheakte eines Gegenpapstes als ungültig angesehen.



Das päpstliche Jahrbuch verzeichnet in seiner Papstliste 37 Gegenpäpste; es lässt allerdings offen, ob es noch mehr gab. Diese Liste ist maßgeblich für alle Forschungen, doch kommt es immer wieder zu wissenschaftlichen Diskussionen, ob nicht der eine oder andere Gegenpapst gar keiner war. Der Grund liegt in der schlechten Quellenlage, besonders bis zum 11. Jahrhundert.



Gegenpäpste sind ein spätantikes und mittelalterliches Phänomen. Als erster Gegenpapst wird der römische Presbyter Hippolyt aufgeführt, der die Kirche von 217 bis 235 spaltete, aber mit ihr versöhnt als Märtyrer starb und deswegen als Heiliger verehrt wird. Seine Zuschreibung als Gegenpapst wurde zuletzt infrage gestellt. Letzter Gegenpapst war ein verwitweter Laie, Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der als Felix V. von 1439 bis 1449 amtierte.