Stalkerin lässt Schweizer Bischof keine Ruhe

Gefängnisstrafe

​Eine Frau ist wegen Nötigung des Schweizer Bischofs Alain de Raemy zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Taten seien als Belästigung und Zwangsverfolgung zu betrachten.

Gefängnis / © Tim Brakemeier (dpa)
Gefängnis / © Tim Brakemeier ( dpa )

Ein Gericht im Wallis sah als erwiesen an, dass die Rumänin den Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg monatelang verfolgte, wie das Nachrichtenportal "20 Minuten" am Dienstag berichtet. 

Die arbeitslose Südosteuropäerin hatte sich offenbar im Januar 2018 in den 60-jährigen Kirchenmann verliebt. Seither sei sie bei jedem öffentlichen Auftritt des Weihbischofs präsent gewesen, selbst im Vatikan. Dabei habe sie sich ihm genähert, zweideutige Bemerkungen und Liebeserklärungen gemacht. Das Bezirksgericht Mittelwallis in Sitten meldet, dass die Taten der rund 40-jährigen Frau als Belästigung und Zwangsverfolgung zu betrachten seien.

Botschaften am Grab des Vaters des Weihbischofs

Ebenso habe es Kontaktversuche ihrerseits über Telefon und Internet gegeben. Sogar vor Botschaften am Grab des Vaters des Weihbischofs in Sitten schreckte die Frau nicht zurück und kontaktierte die 95-jährige Mutter sowie eine Tante und eine Cousine de Raemys. Am Ende erstattete der Bischof Anzeige.

Aufgrund ihres langen Strafenregisters habe das Gericht eine Haftstrafe verhängt, hieß es. Es ist ihre sechste Verurteilung durch ein Schweizer Gericht wegen verschiedener Vergehen seit 2012. Sie legte demnach keine Berufung ein. Die Frau sei offenbar nach Rumänien zurückgekehrt, sagte de Raemy Schweizer Medien. Die Belästigungen hätten aufgehört. Bei einer Rückkehr in die Schweiz würde sie inhaftiert.


Quelle:
KNA