Fünf Fragen und Antworten zum Verbot von Kinderehen

Heirat erst ab 18 Jahren

Die Regierung will gegen Kinderehen vorgehen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Am Freitag berät der Bundestag in Erster Lesung darüber. Fragen und Antworten zu dem Vorhaben.

Autor/in:
Birgit Wilke
 (DR)

Was beinhaltet der Gesetzentwurf?

Generell sollen Ehen nicht möglich sein, wenn mindestens ein Partner bei der Trauung jünger als 18 Jahre alt ist. Bereits geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner unter 16 Jahren ist, sollen stets als nichtig eingestuft werden und damit ungültig sein. Bei 16- und 17-Jährigen soll die Ehe in der Regel aufgehoben werden, was einer Scheidung gleichkäme. Ausnahmen sollen bei dieser Altersgruppe aber möglich sein. In diesen Fällen soll das Familiengericht nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes entscheiden.

Warum wollte die Politik ein solches Gesetz?

Hintergrund ist, dass durch die stärkere Zuwanderung auch mehr Ehepaare ins Land gekommen sind, bei denen ein Partner, in der Regel die Frau, noch minderjährig ist. Laut dem Bundesinnenministerium sind derzeit deutschlandweit 1.475 Minderjährige als verheiratet erfasst.

Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Aufstellung zufolge kommen mit 664 die meisten minderjährig Verheirateten aus Syrien. Viele stammen aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Letztere gehören meist der dortigen türkischen Minderheit an.

Ist eine Strafe vorgesehen, falls etwa ein Imam eine Eheschließung bei unter 18-Jährigen vornimmt?

Ja, er kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Wie verhalten sich andere Staaten beim Thema Kinderehen? 

Eine einheitlich und verbindliche Definition von Kinderehe gibt es nicht. Bei den meisten Staaten gibt es aber ein Mindestalter für Eheschließungen. Aus traditionell-religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen kommt es aber immer wieder zu Fällen, bei denen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird.


Quelle:
KNA