Fragen und Antworten zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Kein Tabu mehr - außer in der Kirche

Bei einem Referendum haben 62 Prozent der Iren für eine volle rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare gestimmt. Das Ergebnis hat auch in Deutschland eine neue Debatte über eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgelöst. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet einige Fragen zum Thema gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und "Homo-Ehe".

Autor/in:
Christoph Arens
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare? (KNA)
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare? / ( KNA )

Was bedeutet der Ausgang des irischen Referendums?

Irland ist das erste Land weltweit, das die Homosexuellen-Ehe per Volksentscheid einführt. In dem Land ist bereits seit 2011 eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben möglich. Es handelt sich also vor allem um eine symbolische Entscheidung, die auch als Akt der Emanzipation von der einflussreichen katholischen Kirche gedeutet wird.

Wie wird Homosexualität weltweit bewertet?

1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen. In vielen westlichen Ländern wurden bereits in den späten 60ern oder 70er Jahren die Paragrafen abgeschafft, laut denen Homosexualität strafbar war. Das öffentliche Bekenntnis zur Homosexualität ist zumindest in Westeuropa kein Tabu mehr. Trotzdem werden in vielen Ländern, zum Beispiel in Russland, Schwule und Lesben weiter diskriminiert. In anderen Teilen der Welt gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen immer noch als illegal, besonders in Afrika und in einigen arabischen Ländern.

Wie sieht die rechtliche Situation homosexueller Partnerschaften in der EU aus?

In 12 EU-Ländern können Homosexuelle mittlerweile die Ehe eingehen.

Zunächst war es Holland, das 2001 die Homosexuellen-Ehe auf den Weg brachte.

Zwei Jahre später folgten Belgien und Spanien, anschließend Norwegen, Schweden, Portugal, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Slowenien, Finnland und Großbritannien (mit Ausnahme von Nordirland).

Und was besagt das Recht in Deutschland?

2001 hat die rot-grüne Koalition für homosexuelle Paare die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durchgesetzt.

Diese sichert ihnen ähnliche Rechte wie Heterosexuellen zu, zum Beispiel die Option auf einen gemeinsamen Namen oder bestimmte Versorgungsregelungen bei Trennung oder Tod. Wichtige Regelungen wie das Besuchsrecht in Krankenhäusern und das Aufenthaltsrecht für Nicht-Deutsche in binationalen Partnerschaften wurden eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht forderte in den vergangenen Jahren in mehreren Urteilen eine steuerliche Gleichstellung, etwa die Gewährung des Familienzuschlags für verpartnerte Beamte sowie die Abschaffung von Ungleichheiten bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer.

Wo bestehen rechtliche Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe?

Der größte Unterschied besteht beim Adoptionsrecht: Homosexuelle Lebenspartnerschaften können bislang nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Seit 2005 kann allerdings ein Partner leibliche Kinder des anderen annehmen; diese sogenannte Stiefkindadoption ist der häufigste Fall bei Adoptionen. Seit 2014 haben eingetragene Lebenspartnerschaften auch das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, sie dürfen nach einer bestimmten Frist ein Kind adoptieren, das einer der Partner bereits adoptiert hat.

Was plant die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag sprachen sich 2013 Union und SPD allgemein gegen eine Diskriminierung Homosexueller aus. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, sollten in allen gesellschaftlichen Bereichen beseitigt werden. "Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind", heißt es. Zum Adoptionsrecht ist lediglich vermerkt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umgesetzt werden solle.

Am Mittwoch berät das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Danach sollen in 23 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Vorschriften für die Ehe auf Lebenspartnerschaft ausgedehnt werden. Dagegen kritisiert der Grünen-Politiker Volker Beck, dass gleichgeschlechtliche Paare in etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen gegenüber Ehepaaren benachteiligt seien.

Wie sehen die christlichen Kirchen gleichgeschlechtliche Paare?

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Sakrament, das nur zwischen einer Frau und einem Mann geschlossen werden kann. Auch eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird weithin abgelehnt. Die evangelische Kirche betont, dass die Segnung nicht mit der christlichen Trauung zu verwechseln sei. Jedoch sind in einer Vielzahl der Landeskirchen Segnungen nach Genehmigung durch die Kirchengemeindeleitung und den Ortspastor möglich. Altkatholische Kirchen ermöglichen ebenfalls die Segnung der Paare.


Quelle:
KNA